Der 29. Jenaer Fassadenpreiswettbewerb wurde gestartet

Zusätzlich ausgelobt: Sonderpreis Energieeffizienz

Bis 01. Oktober 2021 können sich Projekte bewerben, die sich durch durch eine hervorragende Sanierung der Fassaden oder durch vorbildlich gestaltete Neubauten möglichst im Zusammenspiel mit einer qualitätvollen Freiraumgestaltung auszeichnen. Zusätzlich wird ein Sonderpreis Energieeffizienz für Vorhaben ausgelobt, bei denen die Architektur mit der Nutzung erneuerbarer Energien und Techniken zur Erhöhung der Energieeffizienz in besonders vorbildlicher Qualität verbunden ist. Die Fertigstellung der Bewerbungsobjekte muss nicht im letzten Jahr erfolgt sein.

Es erfolgt die Vergabe eines Hauptpreises, zu dem weitere Anerkennungen mit Geldprämien ausgesprochen werden können. Für öffentliche Bauherren und größere Wohnungsgesellschaften sind nur Würdigungen ohne Preisgelder möglich.

Die Sponsoren und die Stadt Jena freuen sich auf vielfältige Bewerbungen.

Bürgermeister Christian Gerlitz zeigt sich hocherfreut über das bürgerschaftliche Engagement: »Die Unterstützung der vielen Sponsoren über nunmehr 29 Jahre ist ein toller Ansporn für die Bauenden in der Stadt, sich für eine hohe Qualität bei der Umsetzung der vielen Projekte einzusetzen.«

Dank einer überwältigenden Unterstützung von 16 Sponsoren ist es auch dieses Jahr möglich, den Jenaer Fassadenpreiswettbewerb zum 29. Mal auszuloben. In Summe über 10.000 € – inkl. Sachleistungen – werden von folgenden Firmen, Institutionen und Privatpersonen zur Verfügung bereitgestellt:

  • Sparkasse Jena-Saale-Holzland
  • IBA GmbH
  • HI Bauprojekt GmbH
  • S&L Szymanski GmbH
  • Optiker Stegmann
  • Kreishandwerkerschaft Jena-Saale-Holzland
  • Ihr Maler Thomas Jüttner GmbH
  • OTTO Architektur + Landschaftsarchitektur Partnerschaft mbB
  • AICON Immobilien
  • Familie Gummich
  • HEYX Engineering
  • Gisi Architecture
  • Elisabeth Wackernagel
  • Restauration „Stilbruch“
  • Kind Energieberatung

Die Sponsoren und die Stadt Jena freuen sich auf vielfältige Bewerbungen.

29. Jenaer Fassadenpreiswettbewerb gestartet. Foto: Stadt Jena
29. Jenaer Fassadenpreiswettbewerb gestartet. Foto: Stadt Jena

Wettbewerbsbedingungen Fassadenpreis

Dank privater Sponsoren kann die Stadt Jena in diesem Jahr zum 29. Mal den Jenaer Fassadenpreis ausloben. Die Bewerbungsfrist endet am 01.10.2021.

Ausschreibungsbedingungen

Der Jenaer Fassadenpreis 2021 wird vergeben für:

  • beispielhafte Ergebnisse fachgerechter Erhaltung oder Wiederherstellung von Fassaden,
  • hervorragende Sanierungsleistungen vorhandener Gebäudesubstanz,
  • vorbildlich gestaltete Fassaden bei Neubauten,
  • sorgfältig ausgeführte Baudetails und Konstruktionen,
  • überzeugende Gestaltung und ästhetischen Anspruch; die handwerkliche Qualität und das Erscheinungsbild des Hauses in Verbindung zum angrenzenden öffentlichen Raum
  • Qualität der Freiräume und Gestaltung des Wohnumfeldes bei Berücksichtigung sozialer und stadtökologischer Erkenntnisse, u. a. Begrünung im Sinne eines ästhetischen Gesamteindruckes

Sonderpreis Energieeffizienz

Zur Förderung innovativer Bautechnologien bezüglich Energieeffizienz schreibt die Stadt Jena einen zusätzlich Sonderpreis aus, mit dem Bauvorhaben gewürdigt werden können, bei denen Architektur mit der Nutzung erneuerbarer Energien und Techniken zur Erhöhung der Energieeffizienz in besonders vorbildlicher Qualität verbunden ist. Aspekte der Ressourcenschonung und Dauerhaftigkeit in ganzheitlicher Betrachtung können in die Bewertung einbezogen werden.

Teilnahmeberechtigung

Bewerben können sich private und öffentliche Bauherren, die in oben beschriebenen Sinne ein Bauvorhaben innerhalb des Stadtgebietes von Jena in den wesentlichen Teilen abgeschlossen haben. Eine erneute Bewerbung ist nach frühestens fünf Jahren möglich, wenn wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden.

Preisvergabe

Neben dem Hauptpreis (Jenaer Fassadenpreis), der mit einer Geldprämie verbunden ist, können Anerkennungen (mit Geldprämie) und Würdigungen (ohne Geldprämie) vergeben werden.

Die Vergabe des Jenaer Fassadenpreises ist obligatorisch, die Vergabe von Anerkennungen, Würdigungen und des Sonderpreises Energie erfolgt optional.

Gebäude von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften mit mehr als zehn vermieteten Wohnungen im Bestand, von städtischen Eigenbetrieben sowie Bauten der Öffentlichen Hand können in die Wertung aufgenommen werden, sind jedoch von Geldprämien ausgeschlossen.

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