Kommunalservice Jena: Neue EU-Regel für SEPA-Überweisungen – Empfängername muss exakt angegeben werden

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die für alle Bürgerinnen, Unternehmen und Institutionen in der Europäischen Union von Bedeutung ist. Sie betrifft die Abwicklung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen.

Künftig müssen Banken und andere Zahlungsdienstleister den angegebenen Empfängernamen mit dem IBAN-Kontoinhaber automatisch abgleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass Zahlungen nicht fehlgeleitet werden und Betrug erschwert wird.

Für den Kommunalservice Jena bedeutet dies: Der Empfängername muss bei Überweisungen exakt lauten:
👉 „Kommunalservice Jena“

Schon kleinste Abweichungen – wie Tippfehler, Zusätze oder alte Bezeichnungen – können in Zukunft zu Problemen führen.

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Ab 1.10.2025 erneuert JenaWasser in der Fritz-Reuter-Straße Leitungen für Wasser, Abwasser und Strom. Vollsperrung mit Umleitungen bis 2026. Foto via Pixabay
Ab 1.10.2025 erneuert JenaWasser in der Fritz-Reuter-Straße Leitungen für Wasser, Abwasser und Strom. Vollsperrung mit Umleitungen bis 2026. Foto via Pixabay

Warum diese Änderung wichtig ist

Der neue Abgleich dient in erster Linie der Sicherheit im Zahlungsverkehr. Bislang reichte es aus, wenn die IBAN korrekt war – selbst bei falschen Empfängernamen wurde das Geld überwiesen. Das eröffnete Betrügern die Möglichkeit, durch manipulierte Angaben Zahlungen auf fremde Konten umzuleiten.

Mit der neuen Pflicht wird jeder Überweisungsauftrag automatisch überprüft. Stimmen Empfängername und IBAN nicht überein, kann die Bank:

  • eine Warnmeldung ausgeben,

  • die Bearbeitung der Überweisung verzögern, oder

  • die Zahlung komplett ablehnen.

Diese Pflicht gilt EU- und EWR-weit und betrifft alle Zahlungsdienstleister gleichermaßen.

Was bedeutet das konkret für Überweisungen an den Kommunalservice Jena?

Für Bürgerinnen, Lieferanten, Vertragspartner und Kunden des Kommunalservice Jena ist es künftig zwingend erforderlich, den Empfängernamen genau in folgender Form zu verwenden:

Kommunalservice Jena

Beispiele für fehlerhafte Angaben:

❌ „KSJ Jena“
❌ „Kommunalservice“
❌ „Stadtforstamt Jena“
❌ „Bestattungshaus Jena“

Solche Abweichungen können dazu führen, dass Zahlungen nicht korrekt ausgeführt werden.

Neue EU-Regel für SEPA-Überweisungen – Empfängername muss exakt angegeben werden. Foto via Pixabay
Neue EU-Regel für SEPA-Überweisungen – Empfängername muss exakt angegeben werden. Foto via Pixabay

Handlungsempfehlungen für Vertragspartner und Kunden

Damit Zahlungen weiterhin reibungslos ausgeführt werden, bittet der Kommunalservice Jena alle Partner und Kunden um folgende Maßnahmen:

  1. Stammdaten prüfen
    Kontrollieren Sie, ob in Ihren Systemen (Buchhaltung, ERP, Banking-Software) der korrekte Empfängername hinterlegt ist.

  2. Vorlagen aktualisieren
    Überprüfen Sie gespeicherte Überweisungsvorlagen, Daueraufträge und Zahlungspläne. Ändern Sie den Empfängernamen auf „Kommunalservice Jena“.

  3. Dokumente anpassen
    Stellen Sie sicher, dass in Verträgen, Bestellungen, Rechnungsfußzeilen, Leistungsnachweisen sowie Angeboten und Auftragsbestätigungen der Name korrekt angegeben ist.

  4. Zusätzlicher Prüfschritt bei neuen Partnern
    Vor Freigabe einer Zahlung empfiehlt es sich, IBAN und Empfängernamen nochmals abzugleichen.

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Vorteile der neuen EU-Regelung

Obwohl die neue Pflicht zunächst Mehraufwand bedeutet, überwiegen die Vorteile:

  • Schutz vor Betrug: Manipulierte Überweisungen sollen deutlich schwerer möglich sein.

  • Mehr Sicherheit: Falsch eingegebene Zahlungen werden frühzeitig erkannt.

  • Transparenz: Kunden sehen sofort, ob ihre Überweisung korrekt adressiert ist.

Ab dem 9. Oktober 2025 gilt: Wer Geld an den Kommunalservice Jena überweist, muss zwingend den Empfängernamen „Kommunalservice Jena“ verwenden. Bereits kleinste Abweichungen können sonst zu Warnhinweisen, Verzögerungen oder sogar zu einer Ablehnung der Überweisung führen.

Der Kommunalservice Jena bittet alle Vertragspartner, Lieferanten und Kunden darum, ihre Systeme rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Zahlungen auch künftig reibungslos und ohne Verzögerung erfolgen.

Weitere Informationen und Hinweise stellt der Kommunalservice Jena auf Anfrage bereit.

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