Neue EU-Pflicht bei Überweisungen: Exakte Empfängernamen erforderlich
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige Änderung für alle Bankkund:innen in der EU und im EWR-Raum in Kraft: Bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen sind Banken verpflichtet, den angegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der IBAN abzugleichen.
Ziel dieser neuen Vorschrift ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle einzudämmen. Doch was auf den ersten Blick nach einer reinen Sicherheitsmaßnahme klingt, hat auch ganz praktische Auswirkungen – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
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Was bedeutet die neue EU-Regel konkret?
Ab Oktober 2025 gilt bei allen Überweisungen innerhalb der EU und des EWR:
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Der Empfängername muss exakt mit dem hinterlegten Kontonamen übereinstimmen.
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Bereits kleinste Abweichungen – zum Beispiel ein Tippfehler, eine veraltete Bezeichnung oder zusätzliche Wörter – können eine Warnmeldung auslösen.
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In manchen Fällen kann die Bank die Zahlung sogar ablehnen.
Das betrifft nicht nur Privatkunden, sondern insbesondere auch Unternehmen, Vereine, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die in großer Zahl Überweisungen tätigen oder empfangen.

Auswirkungen für die Stadt Jena und ihre Eigenbetriebe
Die Stadt Jena informiert bereits frühzeitig über die bevorstehende Änderung. Für sie und ihre Eigenbetriebe – darunter der Kommunalservice Jena, die Kommunale Immobilien Jena, JenaKultur und jenarbeit – ist die korrekte Angabe des offiziellen Kontonamens ab dem 9. Oktober 2025 zwingend notwendig.
Beispiele:
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Statt „KSJ“ muss künftig „Kommunalservice Jena“ als Empfängername angegeben werden.
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Auch alte oder abgekürzte Firmierungen wie „Immobilien Jena“ sind unzulässig. Richtig ist: „Kommunale Immobilien Jena“.
Wer Zahlungen an die Stadt oder deren Betriebe überweist, muss also künftig besonders genau auf die Schreibweise achten.
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Was ändert sich für Bürger:innen und Unternehmen?
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
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Automatischer Abgleich: Bei jeder SEPA-Überweisung prüft die Bank, ob der Empfängername mit dem IBAN-Inhaber übereinstimmt.
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Warnmeldungen bei Fehlern: Bei kleinsten Abweichungen zeigt das System eine Meldung an.
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Mögliche Verzögerungen: Zahlungen können sich verzögern, bis die Angaben korrigiert wurden.
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Zahlungsablehnung: In bestimmten Fällen darf die Bank eine Überweisung komplett zurückweisen.
Was müssen Vertragspartner jetzt tun?
Die Stadt Jena empfiehlt allen Vertragspartnern, Lieferanten und Kund:innen, ihre Daten und Vorlagen rechtzeitig zu überprüfen. Dazu gehört:
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Aktualisierung von Zahlungsvorlagen im Online-Banking.
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Kontrolle von Stammdaten in Buchhaltungsprogrammen.
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Anpassung von Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Angeboten und Verträgen.
Besonders wichtig: In den Rechnungsfußzeilen oder Zahlungsinformationen darf künftig nur der exakte Name des jeweiligen Empfängers angegeben sein.
Warum diese Änderung sinnvoll ist
Die Pflicht zur Namensprüfung wurde von der EU eingeführt, um den Verbraucherschutz zu stärken und Betrugsrisiken zu minimieren. Immer wieder kommt es vor, dass Kund:innen Geld auf falsche Konten überweisen – sei es durch einen Zahlendreher in der IBAN oder durch betrügerische Fake-Rechnungen.
Mit der neuen Vorschrift soll es deutlich schwerer werden, Zahlungen unbemerkt auf fremde Konten umzuleiten. Gleichzeitig erhöht sich die Transparenz bei Bankgeschäften.

Tipps für reibungslose Überweisungen
Damit Zahlungen auch ab Oktober 2025 problemlos ausgeführt werden, sollten alle Bankkund:innen folgende Punkte beachten:
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Empfängername prüfen: Vor jeder Überweisung sicherstellen, dass der Name exakt korrekt ist.
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Vorlagen anpassen: Im Online-Banking gespeicherte Empfänger aktualisieren.
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Sorgfalt bei Rechnungen: Firmen sollten besonders darauf achten, dass ihre korrekten Namen auf allen Dokumenten stehen.
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Rechtzeitig handeln: Anpassungen vor dem 9. Oktober 2025 erledigen, um Probleme zu vermeiden.
Exaktheit wird Pflicht
Mit der neuen EU-Regel tritt eine wichtige Sicherheitsmaßnahme im Zahlungsverkehr in Kraft. Für Privatpersonen bedeutet dies vor allem mehr Sorgfalt bei Überweisungen. Für Unternehmen und Einrichtungen wie die Stadt Jena und ihre Eigenbetriebe bringt die Umstellung den Bedarf, Stammdaten und Vorlagen konsequent zu aktualisieren.
Wer frühzeitig handelt und auf exakte Angaben achtet, stellt sicher, dass Zahlungen auch künftig reibungslos, sicher und ohne Verzögerungen ankommen.
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