Fanmarsch anlässlich des Pokalspiels FC Carl Zeiss Jena gegen Hertha BSC am Samstag nur mit Anzeige
Die Ordnungsbehörde der Stadt Jena hat für Fanmärsche anlässlich des DFB-Pokalspiels des FC Carl Zeiss Jena gegen Hertha BSC Berlin am Samstag, 12. August 2023 eine Allgemeinverfügung erlassen. Für einen solchen wird derzeit unter anderem über sogenannte »Spuckis« im gesamten Stadtgebiet mobilisiert.
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Dieser Schritt war notwendig, da bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Verfügung keine Anzeige über einen Fanmarsch bei den zuständigen Behörden vorlag. Zurückliegend gab es in Jena aus Anlass von Fußballspielen eine Reihe von Fanmärschen, welche nie bei den zuständigen Behörden angezeigt wurden. Leider besteht derzeit kein Kommunikationspfad zu den Fußballfans, der eine kooperative Abstimmung über die Durchführung von Fanmärschen ermöglicht.
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Mit der nicht vorhersehbaren Nutzung öffentlicher Straßen durch eine Vielzahl von Teilnehmenden können immense Risiken und Gefahrensituationen für Unbeteiligte und Teilnehmende des Fanmarsches verbunden sein. Es entstehen unklare und unübersichtliche Verkehrssituationen für alle Verkehrsteilnehmer, verbunden mit Einschränkungen für den ÖPNV. Anfahrtswege und Aufstellflächen von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei sind nicht sichergestellt, derartige Einsatzsituationen können daher mit erheblichem Zeitverzug und im Einzelfall auch mit dramatischen Folgen verbunden sein. Hinzu kommt das schwer zu kalkulierende Gefahrenpotential durch angetrunkene Teilnehmende an solchen Märschen. Leider wurden in der Vergangenheit auch Vorfälle verzeichnet, bei denen Konfrontationen mit anderen Fangruppierungen oder der Polizei auftraten und teilweise auch in Gewalt mündeten.
Rahmen für den Fanmarsch
Zur Vorbeugung solcher Störungen ist es erforderlich, Fanmärschen einen Rahmen zu geben. Um Bedenken oder Unklarheiten aus dem Weg zu räumen ist eine Anzeige eines geplanten Fanmarsches bei der Stadt Jena notwendig. Um einen bunten und eindrücklichen Marsch zum Stadion zu ermöglichen, werden Lösungen für sich ergebende Probleme gefunden. Sollte bei einer Anzeige noch keine feste Route angegeben werden können, so wird eine mit anderen Sicherheitsträgern abgestimmte Strecke vorgegeben. Diese lautet wie folgt:
Johannisplatz – Leutragraben – Teichgraben – Holzmarkt – Kronengasse (Straßenbahnunterführung Holzmarkt/Grietgasse) – Am Volksbad – Straßenbahngleise parallel zur Knebelstraße – Bahnunterführung – Paradiesbrücke (Straßenbahn) – Oberaue – Roland-Ducke-Weg – Fanprojekt / Ernst-Abbe-Sportfeld.
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Während des Marsches ist unter anderem auf das Verbot des Mitführens von Glasflaschen zu achten. Weiterhin dürfen pyrotechnische Erzeugnisse wie bengalische Fackeln oder Rauchtöpfe weder mitgeführt noch abgebrannt werden. Die sich daraus ergebenden Gefahren für Unbeteiligte sind nicht überschaubar. Weitere Auflagen umfassen unter anderem die Größe und Beschaffenheit von Fahnen- und Transparenten sowie Bekleidungsgegenstände, welche zur Verschleierung der Identität geeignet sind und genutzt werden.
Schwer kalkulierbare Gefahren
Nicht angezeigte Fanmärsche sind mit schwer zu kalkulierbaren Gefahren verbunden und können aus den genannten Gründen nicht durchgeführt werden. Wer sich daran beteiligt, muss mit der Einleitung von Bußgeldverfahren rechnen.
Die Polizei wird die Situation zurückhaltend beobachten und entsprechende Maßnahmen ergreifen, wenn sie notwendig werden.
Zur Allgemeinverfügung ist ein Amtsblatt erschienen und auf jena.de verlinkt. Das Dokument kann auch im Fachdienst Kommunale Ordnung, Fachdienstleitung, Am Anger 28, Zimmer 01_01.25, 07743 Jena während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr) eingesehen werden.
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Foto, Frank Liebold, Jenafotografx (Archiv)