Auf Antrag der CDU beschäftigte sich der Stadtrat mit Parkerleichterungen für ausgewählte Berufe.
„Für Pflegedienste ist es wichtig, gut zum Patienten zu kommen und nicht Zeit mit der Parkplatzsuche zu verbringen“, begründet Stadtrat Bastian Stein die Initiative.
Gerade ältere Menschen sind auf Pflegedienste und Handwerkerleistungen angewiesen. „Pflege und Handwerksleistungen sind wichtig, aber auch zunehmend knapp. Wenn wir den Zugang verbessern können, hilft das den Bewohnern vor Ort“, erhofft sich Stein weiter. Eine Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO für die Berufe kann z.B. gelten für
- Parken im eingeschränkten Halteverbot
- Parken in Anwohnerparkzonen
- Parken ohne Lösen eines Parkscheins an Parkscheinautomaten
- Parken auf Gehwegen, soweit das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges 2,8 t nicht überschreitet
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen, Parken in Fußgängerzonen während der Lieferzeiten.
Die Ausnahmegenehmigung für die genannten Berufe kann bei der Stadtverwaltung beantragt werden.