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Corona in Jena: 4 Neuinfektionen. Inzidenzwert liegt bei 106.

Am Wochenende ist eine neue Bundesverordnung in Kraft getreten, wonach für geimpfte und genesene Personen weitere Lockerungen greifen.

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Jena meldet 4 Neuinfektionen in Verbindung mit dem Corona-Virus. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert liegt im Moment bei 106.

Der Fachdienst Gesundheit hat dem Robert-Koch-Institut am Sonntag, 09.05.2021 (bis 24 Uhr) 4 SARS-CoV-2 Infektionen gemeldet.14 Personen sind genesen.

Hintergründe zum Infektionsgeschehen

Die Infektionen verteilen sich auf das berufliche und familiäre Umfeld. In einer Kindertageseinrichtung befindet sich nach einem positiv getesteten Kind eine Gruppe in Quarantäne. In einer Senioreneinrichtung wurde ein positiver Fall bekannt. Weitere Abstriche werden nun organisiert.

Zählweise der Inzidenzzahlen für Lockerungen / Verschärfungen

Zu Verschärfungen von Maßnahmen kommt es, wenn drei Tage hintereinander eine Inzidenzwert-Schwelle überschritten wurde. Am dann übernächsten Tag (Tag 5) greifen die verschärften Maßnahmen. Hierbei zählen sowohl Werk- als auch Sonn- und Feiertage.

Zu Lockerungen von Maßnahmen kommt es, wenn fünf Werktage ab dem Tag nach dem Eintreten der schärferen Maßnahmen hintereinander eine Inzidenzwert-Schwelle unterschritten wurde. Am dann übernächsten Tag (Tag 7) greifen die gelockerten Maßnahmen. Samstage zählen als Werktage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit und unterbrechen die fortlaufende Zählung.

Click&Meet in Jena wäre bei einer bleibenden Inzidenz unter 150 demnach frühestens wieder am Freitag, 14.05.2021 möglich.

Hinweise für geimpfte und genesene Personen – Bescheinigungen werden vom Fachdienst Gesundheit verschickt

Am Wochenende ist eine neue Bundesverordnung in Kraft getreten, wonach für geimpfte und genesene Personen weitere Lockerungen greifen.

Als vollständig geimpft gilt man 14 Tagen nach der zweiten Einzeldosis (Biontech, Moderna, AstraZeneca) oder 14 Tage nach der letzten Einzeldosis (Johnson & Johnson). Bei einer genesenen Person reicht ebenfalls eine verabreichte Impfstoffdosis.

Man muss im Besitz eines auf die Person ausgestellten Impfausweises sein (und sollte darüber hinaus ein Ausweisdokument mit sich führen).
In Thüringen soll bald die Möglichkeit eines digitalen Impfnachweises eingeführt werden.
Als genesen gelten die Personen, deren Corona-Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Die genesene Person muss einen Nachweis mit sich führen. Dies kann ein positiver PCR-Test sein (ebenfalls mind. 28, max. 6 Monate alt) oder eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung, die sich auf eine mittels PCR bestätigte Infektion stützt. Nicht ausreichend ist ein Nachweis eines Antikörpertests für Genesene.

Der Fachdienst Gesundheit verschickt Anfang der Woche an alle in der Jenaer Statistik gemeldeten Genesenen aus den letzten 12 Monaten eine Bescheinigung, die als Nachweis genutzt werden kann.

Jenaer Statistik vom 09.05.2021 (24 Uhr)

  • Anzahl aktiver Fälle: 474
  • davon in den letzten 24 Stunden: 4
  • stationäre Fälle: 17
  • davon schwere Verläufe: 8
  • Infizierungen der letzten sieben Tage: 118 (Vortag: 128)
  • Aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz für Jena: 106 (gestern: 115; vorgestern: 129,3)
  • Infizierte insgesamt seit dem 14.03.2020: 4.176
  • Verstorbene insgesamt: 69
  • Genesene insgesamt: 3.633
  • davon in den letzten 24 Stunden: 14
  • Personen in Quarantäne: 1.408 (Stand 05.05.2021)
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