Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Die Gesundheitsämter sind mit der Kontrolle dieser nach § 20a Infektionsschutzgesetz bestehenden Maßnahme beauftragt. Der Jenaer Fachbereich Gesundheit hat dazu eine Informationsseite erstellt, welche unter jena.de/corona verlinkt ist. Der Direktlink lautet: gesundheit.jena.de/de/einrichtungsbezogene-impfpflicht
Auf dieser Seite sind der Weg zur Meldung, der betroffenen Personenkreis und weitere Links enthalten.
Innerhalb der kommenden 4 Wochen sind nachweislose Personen an das Gesundheitsamt zu melden. Dies erfolgt ausschließlich über ein Meldeportal, über das sich Einrichtungen oder medizinisch bzw. pflegerisch selbständige Personen anmelden müssen. Auch dieses Portal finden Sie auf der Seite verlinkt.
Service steht erst ab 21. März 2022 zur Verfügung.
Alle weiteren Schritte sind anhand der Thüringer Zeitschiene ersichtlich.
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Info, Newsteam Stadt Jena
Grafik, Land Thüringen / Stadt Jena, Titelbild Pixabay (symboli