#Jena #City am Freitag – Vormittag #Wagnergasse #Johannisplatz 11.00 Uhr .. Aktion ‚Leere Stühle‘
Auch Jenas Hoteliers, Gastronomen und Veranstalter stehen vor dem unmittelbaren Aus
Hintergrundinfos zum Projekt -Leere Stühle- https://www.leere-stuehle.de
Unsere Initiative der Gastronomen, Veranstalter und Hoteliers begann als unabhängige Aktion am 17. April 2020 in Dresden. Zum ersten Aktionstag machten über 1.000 leere Stühlen auf die prekäre Lage der Gastronomie, Hotelerie und Eventbranche aufmerksam.
Unsere Vorstellungen zur Rettung unserer Unternehmen können hier ALLE lesen, denn unsere Zeit läuft ab. Viele Unternehmen können am Ende des lfd. Monats keine Gehälter mehr zahlen, tausende Unternehmer und Arbeitnehmer werden ihre Existenz verlieren und ihren Unmut öffentlich bekunden. Wir fordern deshalb
- Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90% ab Beginn
- dauerhafte Einführung von 7% Mehrwertsteuer
- Erweiterung des Bundeszuschusses „Soforthilfe“ für Unternehmen auch mit mehr als 10 Mitarbeitern
- Klarstellung zum Soforthilfe-Zuschuss
- Klare Exit-Strategie
zu 1. Wir fordern die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für unsere Mitarbeiter auf 90% vom Nettoeinkommen rückwirkend ab Antragstellung. Die meisten unserer Mitarbeiter sind durch die verordnete Kurzarbeit in ihrer Existenz bedroht. Kurzarbeitergeld wie derzeit mit 60% bedeuten für viele Mitarbeiter der Branche ein Einkommen unterhalb des gesetzlich festgelegten Mindestlohnes an der Armutsgrenze und der drohende Absturz in die Sozialhilfe! Lohnbestandteile wie Sonn-, Feiertagszuschläge und auch Trinkgelder, die komplett wegfallen, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, sind aber für die Arbeitnehmer existenzieller Bestandteil ihres Einkommens und Lebensunterhalts. Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes mit 60% bedeutet Einkommenseinbußen in Höhe von durchschnittlich 55%. Das heißt, im Vergleich zum bisherigen Einkommen bleiben nur 45%. Die vorgeschlagene Anhebung ab dem 4. Monat führt zu keiner Verbesserung für unsere Mitarbeiter, es sei denn, dass wir auch im Juli noch immer nicht öffnen dürfen! Deshalb besteht hier weiterhin unmittelbarer Handlungsbedarf!
zu 2. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % ab dem Tag der Wiedereröffnung hilft unserem Gastgewerbe, die entstandenen und nicht von uns verursachten Verluste teilweise auszugleichen.
Der Vorschlag des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020 mit der Befristung von einem Jahr ist ein erster Vorschlag, hilft aber nur begrenzt, ist eindeutig zu kurz und kann nur ein erster Schritt sein. Die Betreiber von Bars und Diskotheken werden dabei überhaupt nicht berücksichtigt, da diese kaum Speisen verkaufen. Ebenso fehlt es an einer klaren Aussage für Veranstaltungen, in deren Kartenpreis auch Speisen enthalten sind (z.B. Dinnershows). Auch hier muss der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gelten. Bei weiterer Schließung fehlen die existenziell wichtigen starken Feiertags- und Sommermonate. Ein Effekt würde dann erst in den tendenziell schwächeren Wintermonaten wirken und wäre vor dem Sommer 2021 schon wieder vorbei. Vorsichtige Berechnungen gehen davon aus, dass eine Refinanzierung der Verluste über 6-7 Jahre erfolgen könnte.
Die Senkung auf 7% sollte daher mindestens analog der Laufzeit der KfW-Kredite über 10 Jahre erfolgen.
zu 3. Förderanspruch sollen auch Gastronomie-, Hotelbetriebe und Veranstalter mit mehr als 10 Mitarbeitern haben, die aufgrund der Allgemeinverfügung vom 20. März 2020 ihr Unternehmen schließen mussten. Die Allgemeinverfügung stellt einen existenzvernichtenden Eingriff dar und entzieht uns jegliche Einnahmequelle ohne irgendeinen Entschädigungsanspruch bei weiter laufenden Betriebsausgaben, Investitionstilgungen und anderen Liquiditätsabflüssen. Bisher aufgelegte Programme sind für uns nicht oder nur sehr eingeschränkt zugänglich. Darlehensanträge an Hausbanken sind ebenso wie Anträge an die KfW aufgrund nicht mehr gegebener Bonität ergebnislos. Dies gilt auch für das neue Programm „KfW-Schnellkredit“, da auch Hausbanken die Weiterleitung an die KfW ablehnen. Das Kurzarbeitergeld muss durch uns aber ebenso vorfinanziert werden. Wir fordern daher eine Erweiterung der bisherigen Bundeszuschüsse für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern.
Wir begrüßen den Vorschlag von Baden-Württembergs Tourismusminister Guido Wolf Betriebe aus Gastronomie und Hotellerie vor der Insolvenz in der Corona-Krise zu bewahren. Sein Konzept sieht nicht rückzahlbare Hilfen in Höhe von 3.000 Euro pro Betrieb und weitere 2.000 Euro pro rechnerischer Vollzeitstelle vor. Wir fordern daher die Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer auf, diese Forderung auf Bundesebene umzusetzen und auch die Veranstaltungsbranche mit einzubeziehen.
zu 4. Wir fordern, dass für den Lebensunterhalt des Unternehmers pro Monat ein Betrag von Euro 2.000 pro Monat beim Zuschuss mit berücksichtigt wird. Die Bewilligungsgründe für die Bundeszuschüsse müssen bundeseinheitlich angewandt werden. Es ist für uns unverständlich, dass in einigen Bundesländern offensichtlich andere, und damit für den betroffenen Unternehmer günstigere Regelungen gelten und Lebenshaltungskosten ansetzbar sind. Gerade weil die unternehmerische Tätigkeit für uns die einzige Einnahmequelle darstellt, ist die Aufnahme einer Pauschale für die Bestreitung des Lebensunterhalts in den Zuschuss zwingend notwendig. Der bisherige pauschale Verweis auf die Grundsicherung geht an der Sache vorbei. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, warum seitens der Regierung nur vereinzelt bestimmte Berufsgruppen bevorzugt werden.
zu 5. Eindeutige Klarstellung der Regelungen zu Veranstaltungen und deren zulässiger Größe fehlen. Ebenso fehlt es an Aussagen, wann und in welcher Form Öffnungen tatsächlich wieder zulässig sein werden. Dadurch haben alle Veranstalter, Künstler und Gastronomen derzeit keine Planungssicherheit. Dies betrifft neben der Frage, ab wann überhaupt wieder Einnahmen erwirtschaftet werden können, auch die Frage nach der Höhe der zu beantragenden Kreditmittel, da diese von der Dauer der Schließung abhängig sind.