Nachfolgend die Klarstellung der Möglichkeiten für die Gastronomie:
  • Für die Innengastronomie gelten keine zeitlichen Beschränkungen.
  • Für die Außenbewirtschaftung in der Innenstadt (Löbder-, Teich-, Leutra- und Fürstengraben (historischer Grabenring), für die Straßen und Plätze Engelplatz, Schillergäßchen, Neugasse, Grietgasse, Holzmarkt, Bachstraße, Krautgasse, Wagnergasse, Johannisplatz sowie für unmittelbar an diese Straßen angrenzenden Flächen gilt bis zum 23. August 2020:
    • Der Beginn der Sperrzeit wird für die Nächte von Sonntag auf Montag, Montag auf Dienstag, Dienstag auf Mittwoch, Mittwoch auf Donnerstag und Donnerstag auf Freitag auf 24.00 Uhr festgesetzt. (Nach dem 23.08.2020 wieder 23.00 Uhr)
    • In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag gilt die gesetzliche Sperrzeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 Thüringer Gast- stättengesetz – dies ist 1.00 Uhr.
  • Für Musikveranstaltungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel gilt (unabhängig von aktuellen Corona-Regelungen) weiterhin die Begrenzung auf 22.00 Uhr.

Info, Newsteam Stadt Jena

Foto, Dein-Jena.de / Archiv symbolisch