Jena: Schöffinnen und Schöffen gesucht
Ab sofort sind Bewerbungen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Amtszeit 2024 bis 2028 möglich.
Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen. Infolgedessen sind 2023 Neuwahlen durchzuführen. Der Stadt Jena obliegt dabei die Aufgabe, für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen je eine Vorschlagsliste aufzustellen.
➤ Weitere Nachrichten aus Jena
Das Schöffenamt ist ein sehr verantwortungsvolles, aber auch spannendes Ehrenamt, sagt Diana Kölbel vom Fachdienst Recht der Stadt Jena. Als Vertreter des Volkes nimmt man an der Rechtsprechung in Strafsachen gegen Erwachsene bzw. Jugendliche teil, begegnet verschiedensten Menschen und hilft der Justiz, das Urteile wirklich „im Namen des Volkes“ gesprochen werden.
Bewerberinnen und Bewerber für das Landgericht Gera und das Amtsgericht Jena gesucht
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber für das Landgericht Gera und das Amtsgericht Jena, die in Jena wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Erwartet werden jedoch Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Bewerberinnen und Bewerber für das Amt eines Jugendschöffen sollten Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen.
Alle Schöffinnen und Schöffen sind zur Teilnahme an den Sitzungen, zu denen sie geladen wurden, verpflichtet. Für ihren Einsatz erhalten sie eine Entschädigung (u.a. für Verdienstausfall und Fahrtkosten).

Veranstaltungen im Eventkalender >>
Info, Newsteam Stadt Jena
Titelbild, Symbolfoto Pixabay