Ostern in Jena, die Stadt gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Ist die Ostereiersuche im Freien gestattet?
Ja, im Rahmen der häuslichen Gemeinschaft ist das möglich. Es ist das Einladen maximal einer hauhaltsfremden Person gestattet. Damit das Ostereiersuchen Spaß macht, ist das eigene Grundstück, der eigene Garten ideal. Denn dabei muss nicht auf den Abstand von 1,5 m zu anderen Personen geachtet werden.
Die Ostereiersuche ist aber auch im öffentlichen Raum möglich. Dort müssen aber gerade die Erwachsenen sehr stark darauf achten, dass auch die Kinder im Eifer der Suche auf den Abstand zu anderen Menschen achten.
Ist ein Picknick oder Grillen gestattet?
Ja, aber auch wieder nur für die Menschen, die in einem Haushalt gemeinsam leben. Patchwork-Familien/Partnerschaften dürfen auch zu Ostern nicht die verschiedenen Haushalte zusammenführen.
Natürlich ist im Rahmen der Bestimmungen möglich, den Großeltern eine Lieferung frischer Bratwürste, Grillkäse oder anderes Grillgut vor die Tür zustellen und danach im Videochat gemeinsam zu essen.
Wird es große Osterfeuer geben?
Da im Moment keine Veranstaltungen erlaubt sind, wird es auch keine organisierten Osterfeuer geben. Es kann lediglich im Rahmen der häuslichen Gemeinschaft auf dem eigenen Grundstück mit einer Feuerschale ein kleines Feuer geben. Allerdings ohne Nachbarn bzw. Familienmitglieder, die in anderen häuslichen Gemeinschaften leben.
Werden 2020 in Jena Ostermärkte eröffnen?
Nein, es wird lediglich der Wochenmarkt am Samstag auf dem Marktplatz stattfinden.
Dürfen Blumenläden öffnen?
Ja. Bei allen Einschränkungen muss auf Osterglocken, den Osterkranz oder andere Sträuße nicht verzichtet werden. Bitte achten Sie entsprechend den Vorgaben der Thüringer Verordnung und der Jenaer Allgemeinverfügung auf genügend Anstand und die Mund-Nase-Bedeckung in den Geschäften.
Gibt es eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen für die Großeltern?
Nein, leider ist dies auch über Ostern nicht möglich. Auch wenn es für viele Kinder ein wichtiger Bestandteil zur Osterzeit ist, muss in diesem Jahr auf diesen persönlichen Kontakt verzichtet werden. Nicht aber auf Telefonanrufe oder Videochats.
Werden Ostergottesdienste abgehalten?
Die Gottesdienste dürfen nicht wie gewohnt in den Kirchen gefeiert werden. Jedoch sind die Kirchen St. Johannes Baptist und St. Michael tagsüber für Einzelgebete geöffnet.
Darüber hinaus werden Ostergottesdienste regional über OKJ und JenaTV sowie überregional über Funk, Fernsehen oder Online angeboten.
Brauche ich einen wichtigen Grund, um vor die Tür zu gehen?
Nein. Anders als in anderen Bundesländern muss in Thüringen niemand eine Bescheinigung, bspw. vom Arbeitgeber dabei haben oder sich Begründungen überlegen, warum man gerade jetzt gemeinsam im Auto sitzt.
Aber auch hier gilt: Im Auto sitzen bitte nur die Mitglieder des gemeinsamen Haushalts. Maximal eine fremde Person darf mitgenommen werden.
Darf ich in meinen Garten gehen?
Ja. Auch das Fahren dorthin ist erlaubt. Was allerdings zu unterbleiben hat, ist die Gartenparty mit den Nachbarn.
Notfallkontakte für Frauen, Kinder und Familien
Scheuen Sie sich nicht, in häuslichen Krisensituationen Hilfe zu suchen. Es gibt verschiedene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Ihnen helfen:
- Die Notrufnummer des Frauenhauses Jena ist auch über Ostern 24 Stunden erreichbar: 0049 177 4787052.
- Die „Nummer gegen Kummer“ 116111 ausschließlich für Kinder und Jugendliche ist von 14:00 bis 20:00 Uhr erreichbar. Auf Kein Kind alleine lassen gibt es zudem noch weitere Informationen und Kontakte.
- Die Familienberatungsstelle bietet für alle Familien über Ostern ein Nottelefon an: 0049 151 57347274. Erreichbarkeit: Freitag bis Montag, 10:00 bis 12:00 Uhr und 17:00 bis 18:00 Uhr.
Grundsätzlich gilt aber:
Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein absolut nötiges Minimum reduziert zu halten.
Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Zum Schutz vor dem Coronavirus sind direkte Kontakte zu anderen Menschen dringend zu vermeiden.
Besonders persönlichen Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen müssen zu deren Schutz deutlich eingeschränkt sein.
Quelle: Stadt Jena