Jena – Lockerung der Masken-Pflicht im Jenaer Schulunterricht durch weitere Hygienekonzepte wird geprüft.
Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche erklärte heute noch einmal die Beweggründe der Stadt, eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts einzuführen.
„Wir machen das nicht leichtfertig. Wir wissen, dass das eine Belastung für die Kinder ist. Aber wir sind für die Gesundheit aller Jenaerinnen und Jenaer verantwortlich und wollen Sicherheit für die Kinder und ihre Familien gewährleisten.“
Risiko an Schulen besonders hoch
Bei Kindern zeige sich häufig ein sehr milder Verlauf der Krankheit, daher sei das Risiko einer unbemerkten Verbreitung des Virus an den Schulen besonders hoch.
Stabsleiter und Sicherheitsdezernent Benjamin Koppe betonte die bisher erfolgreiche Prävention durch die Jenaer Bündelstrategie.
„Wir haben stets früh reagiert und durch unsere Eindämmungsmaßnahmen das Infektionsgeschehen in Jena auf einem sehr niedrigen Niveau halten können. Im Vordergrund steht auch weiterhin die Prävention, denn es muss uns gelingen, das öffentliche Leben Schritt für Schritt in eine Normalität zurückzuführen.
Dabei ist aus sozial- und bildungspolitischer Perspektive unser vordringliches Ziel, Kindern und Jugendlichen wieder zu ermöglichen, zur Schule zu gehen. Weitreichende Präventionsmaßnahmen verringern das Risiko, dass wir nicht gleich wieder Schulen schließen müssen, weil es womöglich einen Corona-Fall an einer Schule, im familiären Umfeld eines Kindes oder eines Mitglieds des Lehrerkollegiums gegeben hat.“, so Koppe.
Aerosole steigern Infektionsrisiko
Neben dem Mindestabstand von 1,5 Metern, der vor einer Infektion durch Tröpfchen schützt, muss auch die Verbreitung durch Aerosole betrachtet werden. Wenn sich die Aerosole über 45 Minuten im Raum anreichern, steigt das Infektionsrisiko auch bei Einhaltung des Mindestabstands. Eine Mund-Nasen-Bedeckung aus Baumwollstoffen schwächt auch die Verbreitung auf diesem Weg ab.
„All unsere Maßnahmen haben wir immer nach der Vorgabe erlassen, dass sie zumutbar und verhältnismäßig sein müssen. So muss keiner in Prüfungen und Klausuren – unter Einhaltung des Mindestabstands und ausreichend Frischluftzufuhr – eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch in den Pausen, die vor allem im Freien stattfinden sollen, ist das nicht notwendig.
Aber wir müssen die Schulen mit besonderer Vorsicht betrachten und dürfen nicht, riskieren, dass wir mit den Lockerungen Rückfälle riskieren, wie sie in anderen Bundesländern bereits geschehen sind. Wenn wir hier Fehler machen, wird das leider immer erst 14 Tage später sichtbar“, so Oberbürgermeister Nitzsche.
Lockerungen der Masken-Pflicht
Im Moment sei man aber mit den Schulen im Gespräch, ob es u.a. durch häufiges Lüften möglich werden kann, das Problem mit den Aerosolen in den Griff zu bekommen und die Pflicht zum Tragen der Maske im Unterricht lockern zu können.
Dass die Abstimmung mit dem Land bezüglich des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nicht möglich war, erklärte der Oberbürgermeister mit der knappen Zeit, in der Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen formuliert und veröffentlicht werden müssten.
Die Rechtsverordnung des Landes habe die Stadt am vergangenen Donnerstagabend erreicht, die Allgemeinverfügung der Stadt musste am Freitagnachmittag fertig sein, um am Sonntag – rechtzeitig – in Kraft treten zu können.
„Die Deadlines sind immer sehr eng und wir können in der Stadt ja immer erst dann beginnen, über die Umsetzung vor Ort nachzudenken, wenn wir die Regelungen des Landes kennen“, so Nitzsche.
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