Die Fahrpreisermäßigung „Jenabonus“ für anspruchsberechtigte Erwachsene wird ab 01.01.2021 bis auf Weiteres nicht mehr gewährt.
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, fehlt dafür die Rechtsgrundlage. Grund dafür ist die bevorstehende „haushaltslose Zeit“ – vorläufige Haushaltsführung nach § 10 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik. Dann darf die Stadt nur noch Ausgaben leisten, zu denen sie gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.
Auf Jenabonus-Karten können ab 01.01.2021 keine preisreduzierten Fahrscheine und Monatskarten beim Jenaer Nahverkehr mehr erworben werden.
Die Ausstellung einer Jenabonus-Karte ist weiterhin möglich.
Dies gilt mindestens bis zur Genehmigung eines Haushaltsplans für das Jahr 2021 durch das Landesverwaltungsamt. Damit ist frühestens im 2. Quartal 2021 zu rechnen.
Nur wenn der „Jenabonus“ dann erneut im Haushalt verankert werden kann, erhalten die Berechtigten wieder eine Preisreduzierung.
Nicht betroffen sind bis zum Schuljahresende 2020/2021 Kinder und Jugendliche, die ein sogenanntes Mobilitätsticket zur kostenfreien Nutzung des Jenaer Nahverkehrs erhalten haben.
Diese Chipkarte gilt für das gesamte Schuljahr bis zum Beginn der Sommerferien.