Die Stadt Jena erkennt die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht an. Diese Regelung der Allgemeinverfügung der Stadt Jena vom 30.04.2020 wird daher bis auf weiteres nicht vollzogen. Im Lichte dieser Entscheidung wird die Stadt ihre bis zum 10. Mai gültige Verfügung überarbeiten.
Nach den Vorgaben des Landes Thüringen besteht weiterhin die Pflicht, Mund-Nasen-
Alternativ gibt es auch andere Möglichkeiten, das Ziel eines wirksamen Infektionsschutzes zu erreichen. Bereits in der Allgemeinverfügung vom 30.04.2020 hatte die Stadt Jena stringente Hygienekonzepte als weitere Schutzmaßnahme vorgesehen. An der Erstellung solcher spezifischen Konzepte durch die Schulen sowie die Prüfung durch das Gesundheitsamt hält die Stadt daher fest. Innerhalb kürzester Zeit haben von den 36 Schulen bereits 25 ein Konzept vorgelegt.
Info, Newsteam Stadt Jena
Foto, Dein-Jena.de