Ab dem morgigen Freitag gilt die neue Allgemein – Verfügung der Stadt Jena. Wichtige Regelungen zur Präzisierung die Verordnungen des Landes Thüringen, bleiben bestehen. Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt der Stadt Jena veröffentlicht, das auf der Homepage einsehbar ist, tritt am Freitag, den 28.08. in Kraft und gilt bis zum 30.09.2020.
Mund-Nasen-Bedeckung und Hygienekonzepte
Die Allgemeinverfügung verlängert die bisherigen Regelungen. Das heißt, dass weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben, insbesondere dort, wo Dienstleistungen am Menschen erbracht werden, und Gesundheitseinrichtungen, wie Arzt- und Therapiepraxen, getragen werden muss. In geschlossenen Räumen, wo sich fremde Menschen auf nahem Raum begegnen, z.B. im Fahrstuhl, auf Gängen und in Foyers, müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden, wie auch an Orten, an denen in geschlossenen Räumen Speisen und Getränke ausgegeben werden und in überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren. Das Personal ist von der Pflicht ausgenommen, wenn andere Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden.
Geschäfte, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie weitere Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen auf Grundlage der Landesverordnung in ihren Infektionsschutzkonzepten Maßnahmen zur Beschränkung der anwesenden Personen zum Schutz vor Infektionen vorsehen. Um diese landesweit geltenden Regelungen in der Praxis handhabbar zu gestalten, konkretisiert die Stadt in ihrer Verfügung einen Richtwert von 10 qm Verkaufsfläche pro Person, wobei das Personal bei dieser Berechnung nicht mit zählt.
Meldepflicht für Reiserückkehrer
Ebenfalls beibehalten wird die Meldepflicht für Reiserückkehrer. So sind alle Personen, die aus einem Risikogebiet nach Jena zurückkehren, zu einer unverzüglichen Meldung bei der Hotline 03641-49 2222 unter Angabe ihrer Personalien und der Umstände des Aufenthalts (Zeitraum, Ort, Kontakte) oder über das Web-Formular verpflichtet. Zudem müssen sie sich sofort in häusliche Quarantäne begeben. Alle Personen mit Krankheitssymptomen müssen sich unabhängig von der Meldung beim Hausarzt oder der Kassenärztlichen Vereinigung bei der Hotline 03641-49 3333 melden.
Die Ausweisung der Risikogebiete findet sich unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Appell an Bevölkerung
„Die Meldepflicht für Reiserückkehrer ist neben den Abstandsregeln und der Pflicht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, gerade jetzt besonders wichtig. Mit dem Ferienende kehren besonders viele Urlauber zurück und bringen möglicherweise mehr als nur schöne Souvenirs mit. Die Zahl der Corona-Infektionen steigt bereits wieder. Da nicht nur die Urlauber an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sondern auch die Schule wieder beginnt, steigt die Gefahr einer zweiten Infektionswelle. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich jeder an die geltende Hygiene- und Abstandregelungen sowie an die Pflicht hält, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, dass sich alle Rückkehrer aus Risikogebieten zunächst in Quarantäne begeben und jeder, der Symptome aufweist, sich an die geltenden Betretungsverbote hält“, appelliert Oberbürgermeister Thomas Nitzsche an die Bevölkerung.
Kritik am Land
Zudem äußert er sein Unverständnis für die neuen Lockerungen durch den Freistaat. „Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen sehen wir nicht, warum das Land gerade jetzt weitere Lockerungen beschließt. Wir hätten es begrüßt, wenn die Landesregierung erst noch die Wochen direkt nach der Urlaubssaison und dem Schulbeginn abgewartet hätte“, betont er.