Sondernutzungsgebühr für die gastronomische Außenbestuhlung wird auch im März erlassen.

Auch im März 2021 werden keine Gebühren für Außenbestuhlungen in Jena erhoben.
 
Für den Monat März 2021 wird allen Gastronomen, die eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen im Stadtgebiet Jena haben, die Sondernutzungsgebühr erlassen.

Die Sondernutzungsgebühr wird für diesen Monat nicht abgebucht bzw. soll nicht überwiesen werden.