Jena schafft Klarheit bei Anwendung des Bauturbo-Gesetzes des Bundes

Die Stadt Jena konkretisiert die Anwendung des sogenannten Bauturbo-Gesetzes des Bundes und legt rahmengebende Leitlinien für Bauvorhaben vor. Ziel ist es, mehr Wohnungsbau zu ermöglichen und gleichzeitig die städtebaulichen Entwicklungsziele der Kommune zu sichern. Der Stadtrat soll voraussichtlich am 1. April 2026 über den Vorschlag entscheiden. Eine erste Lesung fand am 12. Februar 2026 im Stadtentwicklungsausschuss statt.

Mit den geplanten Leitlinien reagiert die Stadtverwaltung auf neue bundesrechtliche Regelungen, die eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau vorsehen. Gleichzeitig möchte Jena frühzeitig transparente Kriterien schaffen, um Planungssicherheit für Bauwillige und Investoren zu gewährleisten.

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Hintergrund: Das Bauturbo-Gesetz des Bundes

Am 30. Oktober 2025 trat das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft. Bundestag und Bundesrat hatten zuvor die Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Ziel ist es, durch erweiterte Abweichungsmöglichkeiten im Planungsrecht zusätzlichen Wohnraum schneller zu schaffen.

Kernbestandteil ist der neu eingeführte § 36a BauGB. Er sieht vor, dass Bauvorhaben, die nach den sogenannten Bauturbo-Regelungen zugelassen werden sollen, die Zustimmung der jeweiligen Gemeinde benötigen. Erfolgt innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung, gilt die Zustimmung bauplanungsrechtlich als erteilt.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die kommunale Ausgestaltung erheblich an Bedeutung. Städte und Gemeinden müssen definieren, unter welchen Voraussetzungen sie einer Anwendung zustimmen. Genau hier setzt Jena mit eigenen Leitlinien an.

Leitlinien für mehr Wohnungsbau und geordnete Entwicklung

Die geplanten Leitlinien verfolgen ein doppeltes Ziel. Einerseits soll der Wohnungsbau in Jena gefördert werden. Andererseits soll eine geordnete und nachhaltige Stadtentwicklung gewährleistet bleiben.

Bauvorhaben nach den Bauturbo-Regelungen können grundsätzlich die Zustimmung der Stadt erhalten, sofern sie den definierten Kriterien entsprechen. Maßgeblich ist, dass sie den städtebaulichen Entwicklungszielen nicht widersprechen, eine organische Siedlungsentwicklung unterstützen und die Erschließung gesichert ist.

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In bereits bebauten Ortsteilen, also im Innenbereich, sind unter bestimmten Voraussetzungen begrenzte Überschreitungen des bisherigen Maßes der baulichen Nutzung möglich. Damit eröffnet die Stadt Spielräume für Nachverdichtung und ergänzende Wohnbebauung.

In Gewerbe- und Industriegebieten hingegen soll Wohnungsbau nicht aktiv gefördert werden. Ziel ist es, bestehende gewerbliche Nutzungen zu sichern und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Für größere Vorhaben im Außenbereich bleiben weiterhin reguläre Planverfahren erforderlich.

Klare Zuständigkeiten und politische Kontrolle

Ab einer bestimmten Größenordnung oder bei planungsrechtlichem Erfordernis sollen Entscheidungen über die gemeindliche Zustimmung weiterhin durch die politischen Gremien getroffen werden. Damit bleibt die demokratische Kontrolle gewahrt.

Die Stadtverwaltung empfiehlt Bauwilligen eine frühzeitige Abstimmung ihrer Vorhaben. Auf diese Weise kann geklärt werden, ob ein Anwendungsfall für den Bauturbo vorliegt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Dies soll unnötige Verzögerungen vermeiden und die Verfahren effizienter gestalten.

Dirk Lange, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt, betont: „Wir gehen bewusst einen Schritt nach vorn und verstehen die Umsetzung des Bauturbo-Gesetzes als Chance für Jena. Wichtig ist, dass wir mit den Leitlinien frühzeitig klare und verlässliche Regeln schaffen, sodass Bauwillige einschätzen können, welche neuen Möglichkeiten für Wohnungsbau in Jena in Frage kommen.“

Klare Leitlinien:  Jena nutzt Bauturbo. Foto: Frank Liebold, Jenafotografx (symbolisch, Archiv)
Klare Leitlinien: Jena nutzt Bauturbo. Foto: Frank Liebold, Jenafotografx (symbolisch, Archiv)

Er ergänzt: „Der Wohnungsbau in Jena kann durch den Bauturbo einen wichtigen Impuls erhalten. Aktuell ist jedoch noch nicht einzuschätzen, in welchem Umfang Anträge gestellt, bearbeitet und genehmigt werden. Deshalb wollen wir nach einem Jahr evaluieren, wie sich die Verfahren entwickeln und ob Anpassungen notwendig sind.“

Evaluation nach einem Jahr vorgesehen

Die Stadt plant, die Auswirkungen der neuen Regelungen nach einem Jahr systematisch auszuwerten. Dabei soll untersucht werden, wie viele Anträge nach Bauturbo gestellt wurden und wie sich der zeitliche Aufwand in den Verfahren entwickelt hat.

Auf Grundlage dieser Evaluation kann bei Bedarf nachgesteuert werden. Ziel ist es, praktikable Lösungen zu etablieren und gleichzeitig Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Die Leitlinien sind somit kein statisches Instrument, sondern Teil eines lernenden Prozesses. Sie sollen ermöglichen, Potenziale zu erschließen und gleichzeitig die Qualität der Stadtentwicklung zu sichern.

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Bedeutung für den Wohnungsmarkt in Jena

Jena verzeichnet seit Jahren eine hohe Nachfrage nach Wohnraum. Der Druck auf den Wohnungsmarkt bleibt spürbar. Vor diesem Hintergrund kann der Bauturbo neue Impulse setzen.

Durch beschleunigte Genehmigungsverfahren und klar definierte Kriterien entsteht mehr Planungssicherheit. Private Bauherren, Investoren und Wohnungsunternehmen erhalten einen verbindlichen Rahmen, innerhalb dessen Projekte zügiger umgesetzt werden können.

Gleichzeitig unterstreicht die Stadt, dass Wachstum und Verdichtung nicht zulasten städtebaulicher Qualität gehen dürfen. Infrastruktur, Erschließung und soziale Belange bleiben zentrale Prüfkriterien.

Mit der geplanten Beschlussfassung im Stadtrat am 1. April 2026 könnte Jena frühzeitig eine strukturierte und transparente Anwendung des Bundesgesetzes etablieren. Damit positioniert sich die Stadt als handlungsfähig und gestaltend im Spannungsfeld zwischen Wohnraumbedarf und nachhaltiger Stadtentwicklung.

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