Stadt Jena kündigt Berufung im Streit um Hausverbote an
Am 7. Oktober 2025 hat das Landgericht Gera ein Urteil gefällt, das der Stadt Jena vorläufig untersagt, im Zusammenhang mit den Heimspielen des FC Carl Zeiss Jena eigenständig Hausverbote auszusprechen. Die Stadt Jena nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis, teilt jedoch die rechtliche Bewertung des Gerichts nicht und kündigt an, Berufung beim Thüringer Oberlandesgericht in Jena einzulegen.
Die Verfügung des Landgerichts gilt bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2026. Das Verfahren betrifft die Frage, wer das Hausrecht im Ernst-Abbe-Sportfeld innehat – die Stadt als Eigentümerin des Stadions oder die FC Carl Zeiss Jena Spielbetriebs GmbH als Veranstalterin der Heimspiele.
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Hintergrund: Streit um das Hausrecht im Ernst-Abbe-Sportfeld
Nach Auffassung des Landgerichts Gera steht das Hausrecht bei Heimspielen ausschließlich der Spielbetriebs-GmbH des FC Carl Zeiss Jena zu. Das Gericht sieht darin die alleinige Befugnis, Hausverbote auszusprechen oder andere ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Die Stadt Jena widerspricht dieser Interpretation entschieden. Sie verweist auf den bestehenden Mietvertrag, die Stadionordnung sowie die Sicherheitsbestimmungen, die nach ihrer Rechtsauffassung ein eigenständiges Hausrecht der Stadt begründen. Als Eigentümerin des Ernst-Abbe-Sportfelds sei die Stadt verpflichtet, im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu handeln und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn es die Situation erfordert.
Eigenständiges Hausrecht als Instrument der Gefahrenabwehr
Die Stadt Jena betont, dass das eigenständige Hausrecht ein unverzichtbares Instrument sei, um Gefahren für Besucherinnen und Besucher, Beschäftigte und das Stadion selbst abzuwenden. Es ermögliche ein rasches und verantwortungsbewusstes Eingreifen, wenn sicherheitsrelevante oder ordnungswidrige Vorfälle auftreten.
In den vergangenen Monaten habe die Stadt stets verhältnismäßig und umsichtig gehandelt, insbesondere in Fällen, in denen der Veranstalter nicht oder nur unzureichend reagierte. Das Ziel sei dabei nie die Einschränkung des Vereins, sondern der Schutz der Allgemeinheit und die Gewährleistung eines geordneten Ablaufs von Großveranstaltungen gewesen.
Stadt Jena hält an ihrer Rechtsauffassung fest
Auch nach dem Urteil des Landgerichts Gera bleibt die Stadt Jena bei ihrer Auffassung, dass ihr als Eigentümerin ein eigenständiges Hausrecht zusteht. Sie sieht darin eine zwingende Voraussetzung, um ihrer Verantwortung für Sicherheit und Ordnung im Stadion gerecht zu werden.

Mit der angekündigten Berufung soll eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage erreicht werden. Nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung wird die Stadt diese sorgfältig prüfen und anschließend die rechtlichen Schritte einleiten. Ziel ist es, das Hausrecht der Stadt langfristig abzusichern und zukünftige Entscheidungen auf eine klare rechtliche Grundlage zu stellen.
Fortbestehende Hausverbote bleiben gültig
Die Stadt Jena weist ausdrücklich darauf hin, dass die bereits ausgesprochenen Hausverbote von der Entscheidung des Landgerichts nicht betroffen sind. Sie behalten ihre volle Gültigkeit. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf zukünftige Maßnahmen, bis die Rechtslage im Hauptsacheverfahren endgültig geklärt ist.
Damit bleibt der Schutz der öffentlichen Sicherheit auch weiterhin gewährleistet. Die Stadt wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle notwendigen Schritte unternehmen, um Störungen und Sicherheitsrisiken bei Veranstaltungen im Ernst-Abbe-Sportfeld zu verhindern.
Bedeutung für die Stadt und die Fans
Das Verfahren hat nicht nur juristische, sondern auch praktische Bedeutung für den Spielbetrieb und die Sicherheit bei Heimspielen des FC Carl Zeiss Jena. Ein klar definiertes Hausrecht ist essenziell, um im Bedarfsfall schnell und rechtssicher handeln zu können.
Für die Fans und Besucherinnen des Ernst-Abbe-Sportfelds soll das Verfahren langfristig Rechtssicherheit und Transparenz schaffen. Ziel der Stadt ist es, ein sicheres, faires und friedliches Stadionerlebnis zu gewährleisten, das sowohl die Rechte des Vereins als auch die Verantwortung der öffentlichen Hand berücksichtigt.
Berufung soll Klarheit schaffen
Mit der angekündigten Berufung beim Thüringer Oberlandesgericht will die Stadt Jena erreichen, dass ihr Hausrecht als Stadion-Eigentümerin rechtlich bestätigt wird. Das Verfahren soll dazu beitragen, zukünftige Zuständigkeiten eindeutig zu regeln und die Sicherheitsstrukturen im Ernst-Abbe-Sportfeld zu stärken.
Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die Stadt entschlossen, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Sicherheit, Ordnung und Schutz bei Großveranstaltungen weiterhin zu gewährleisten.
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