Mit Wirkung vom 28. April 2020 trat die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Durch den Artikel 3 dieser Verordnung wurden umfangreiche Änderungen in der Bußgeldkatalogverordnung vorgenommen. Wie bereits verschiedenen Medienberichten zu entnehmen war, unterlag diese Änderung einem Formfehler. Teile des Bußgeldkatalogs, insbesondere die Verhängung von Fahrverboten, wurden somit nichtig.

Derzeit prüfen mehrere Bundesministerien unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die rechtlichen Folgen für den weiteren Umgang mit den noch in Bearbeitung befindlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Fest steht, dass die bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheide und durch Zahlung abgeschlossenen Verfahren bis zu einer Bußgeldhöhe von 250 € nicht wiederaufgenommen werden können.

Die Stadtverwaltung Jena ist allerdings um eine rechtssichere Bearbeitung von Parkverstößen und Geschwindigkeitsüberschreitungen bemüht. Deshalb haben sich der Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche und der für Ordnung zuständige Dezernent Benjamin Koppe entschieden, bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung den bis zum 27.04.2020 geltenden Bußgeldkatalog anzuwenden.

OB Nitzsche sagte dazu:

»Zweifel bei Verordnungen dürfen nicht aufkommen. Deshalb habe ich in Abstimmung mit Dezernent Koppe und  dem Fachdienst Recht die Aussetzung des neuen Bußgeldkataloges angeordnet.«

Dezernent Koppe ergänzte:

»Wir wollen, dass für alle Rechtssicherheit besteht und das Amtsgericht nicht mit Einsprüchen überzogen wird.«

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle werden den von Ordnungswidrigkeitsverfahren betroffenen Bürgern hierzu gerne Auskunft erteilen. Der Coronapandemie geschuldet bitten wir, die Bußgeldstelle ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder per Brief zu kontaktieren.

Info, Newsteam Stadt Jena

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