Mit dem heutigen Tag wurde die neue Corona-Verordnung des Freistaats Thüringen veröffentlicht – die Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12.05.2020.
Der § 7 dieser Verordnung bezieht sich auf die Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertageseinrichtungen. Dabei wird vorangestellt, dass die Betreuung weiterhin unter Anwendung von Schutzmaßnahmen gemäß Bundesinfektionsschutzgesetz zu erfolgen hat.
Kommunen entscheiden über Öffnung
Zur Definition und zum zulässigen Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebs gibt es bisher seitens des Ministeriums noch keine verbindliche Aussage. Die Gestaltung des Rahmens wird aktuell zwischen der Stadt und dem Ministerium verhandelt.
Fortsetzung Notbetreuung bis zum 22. Mai
Die aktuelle Erweiterung bezieht sich auf alle Vorschulkinder und deren Geschwister.
Derzeit 1.200 Kinder in Notbetreuung
Derzeitig befinden sich von den ca. 5.700 Kindern, die in Jenaer Kindertagesstätten angemeldet sind, etwa 1.200 in der Notbetreuung nach den bisherigen Rahmenvorgaben des Landes.
Nächste Stufe ab 25. Mai geplant
Die nächste Woche will die Stadtverwaltung gemeinsam und in Abstimmung mit den Jenaer Betreibern von Kindereinrichtungen nutzen, um mit dem zuständigen Ministerium den Rahmen der Betreuung ab dem 25. Mai zu klären, um in Folge die nächste Stufe des eingeschränkten Regelbetriebs vorbereiten zu können.