Jetzt bewerben: Grüne Oasen in Jena gesucht – 2.000 Euro Preisgeld winken
Eine Begrünung am und rund um das Gebäude trägt wesentlich zur Verschönerung unseres Stadtbildes bei. Neben dem ästhetischen Aspekt sind Gebäudebegrünungen von hoher stadtklimatischer und ökologischer Bedeutung. Regenwasser wird zurückgehalten, gespeichert und später wieder abgeben, so dass im Sommer ein ausgeglichenes Mikroklima entsteht.
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Die Blattmasse bindet Schadstoffe wie CO2, reduziert Lärm und bietet zahlreichen Tieren wie Vögeln und Insekten Nahrung und Lebensraum. Nicht zuletzt hat die Farbe Grün eine beruhigende und entspannende Wirkung auf uns Menschen – Grün ist ein Stück gefühlter Lebensqualität.
Bewerbungen bis 31. August – Preisgeld insgesamt 2.000 Euro
Die Stadt Jena lädt alle Besitzer*innen und Gestalter*innen ökologisch und ästhetisch besonders gelungener begrünter Fassaden, Dächer, Balkons, Vorgärten, Innenhöfe und Brachflächen ein, sich um den „Preis für Grüne Oasen in Jena“ bis zum 31.08.2022 zu bewerben. Prämiert werden können sowohl längerfristig als auch temporär begrünte Objekte. Der Preis umfasst eine Gesamtsumme von 2.000 Euro und wird in der Regel auf mehrere Preisträger aufgeteilt.
Veranstaltungen in Jena
November 2024
PLATTEN DREHEN LEICHT VERSTEHEN – DJ-WORKSHOP IM KASSA JENA
Jenaer Wochenmarkt mit regionalen Angeboten
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DJ WORKSHOP FRAUENZIMMER IM KASSA JENA.
Folgende Angaben werden von den Bewerber*innen benötigt:
Name und Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
Standort und nähere Beschreibung zur Begrünung
mehrere aussagekräftige Fotos
Bewerben können sich Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Planungsbüros, Architekt*innen, die ein begrüntes Objekt besitzen und/oder ein Projekt geschaffen haben und vom Eigentümer berechtigt worden sind, am Wettbewerb teilzunehmen.
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte ein bei der
Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Umweltschutz
Untere Naturschutzbehörde
Am Anger 26
07743 Jena
oder per E-Mail an: umweltschutz@jena.de
Preisverleihung im Oktober
Die diesjährige Verleihung des Preises ist im Oktober vorgesehen. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Begrünungen an Objekten mit ungeklärter Rechtsposition von der Prämierung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Dies bezieht sich insbesondere auf baugenehmigungspflichtige Objekte, für die keine Genehmigungen vorliegen und die keinen Bestandsschutz haben, aber auch auf solche Objekte, welche Gegenstand sonstiger laufender bauordnungsrechtlicher Verfahren, wie z.B. Nutzungsuntersagungen oder Abbruchverfügungen sind.
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Info, Newsteam Stadt Jena
Fotografik: Jenafotografx.de