50 Jahre Städtebauförderung in Deutschland – 30 Jahre Städtebauförderung in Jena
Am 8. Mai 2021 findet bundesweit der Tag der Städtebauförderung statt. Auf Grund der Corona-Pandemie sind in Jena keine Veranstaltungen oder Besichtigungen in diesem Rahmen geplant. Dieses Jahr steht das Jubiläum »50 Jahre Städtebauförderung« im Fokus des Aktionstages und verweist auf die vielfältigen Förderprogramme der Städtebauförderung, welche in den vergangen Jahrzehnten stetig an neue Herausforderungen in der Stadtentwicklung angepasst wurden. Seit 2020 gibt es die drei Bund-Länder-Programme »Lebendige Zentren«, »Sozialer Zusammenhalt« sowie »Wachstum und nachhaltige Erneuerung«, in denen aktuelle Querschnittsaufgaben wie die Anpassung an den Klimawandel ergänzt wurden. Die Stadt Jena profitiert in ihren Fördergebieten von allen drei Programmen.
In Jena schauen wir in diesem Jahr zurück auf 30 Jahre Stadtsanierung.
Mit der Wiedervereinigung begann nach 1990 neben dem gesellschaftlichen auch hier ein umfassender Prozess der Erneuerung im Stadtbild. Mit der förmlichen Festlegung der ersten Sanierungsgebiete »Altstadt«, »Sophienstraße« und »Karl-Liebknecht-Straße« am 10.07.1991 wurden die Voraussetzung für den Einsatz von Städtebaufördermitteln geschaffen. Weitere Sanierungs- und Fördergebiete kam in den Folgejahren hinzu – heute betreut der Fachdienst Stadtentwicklung sechs städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und 4 Fördergebiete. (https://planen-bauen.jena.de/de/ueberblick-sanierungsgebiete)
Die Aufgaben der Stadterneuerung haben sich in den vergangen Jahrzehnten stetig gewandelt. Am Anfang standen Aufgaben wie z. B. die Sicherung von Gebäuden, Altlastenbeseitigungen und Erneuerung der technischen Infrastruktur. Heute hingegen ist der öffentliche und private Gebäudebestand fast durchgehend saniert und alle verfügbaren Bauflächen in der Planung oder Umsetzung. Der Schwerpunkt für die nächsten Jahre wird in der Erneuerung der öffentlichen Straßen- und Freiräume liegen – in der Innenstadt mit dem Fokus auf die Umfeldgestaltung der beiden Großprojekte Inselplatz und Eichplatz mit geschätzten Gesamtkosten von 15 Mio. Euro, in Wenigenjena am »Gries«und im Damenviertel in der Neugestaltung »Nollendorfer Straße« sowie »St.-Jakob-Straße«.
Seit 1991 wurden die Vorhaben in den städtebaulichen Sanierungs- und Fördermaßnahmen der Stadt Jena mit rund 160 Mio. € Finanzhilfen aus den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung unterstützt. Neben den Fördermaßnahmen der Stadt hat aber auch das Engagement der ca. 8.500 privaten Grundstückseigentümer:innen und der finanzielle Einsatz von Investoren:innen in den Sanierungsgebieten zur baulichen Entwicklungen und damit zur Erreichung der Sanierungsziele beigetragen. Das Ergebnis ist allgegenwärtig im Stadtbild sichtbar.
Dezernent Christian Gerlitz sagt dazu: »Die Erfolge der Stadtsanierung durch 30 Jahre Städtebauförderung in Jena machen mich sichtlich stolz. Besonders möchte ich dabei die tägliche Arbeit des Teams Stadtumbau, welches die Fördermittelbearbeitung federführend innehat, dankend erwähnen.«
Ausblick
Damit die Stadt Jena auch zukünftig Fördermittel in den Sanierungsgebieten einsetzen kann, müssen bis zum 31.12.2021 alle Sanierungssatzungen verlängert werden. Der Gesetzgeber hat für alle Gebiete, die vor 2007 beschlossen wurden, ein Befristung im Baugesetzbuch vorgesehen. Im Moment evaluiert das Team Stadtumbau im Fachdienst Stadtentwicklung die beschlossenen Sanierungsziele für alle Gebiete und prüft Zeiträume für eine Verlängerung, die zur Zielerreichung notwendig sind. Aktuell wird eine maximale Verlängerung von 10 Jahren und ein sukzessiver Abschluss der Gebiete angestrebt. Ebenfalls im Baugesetzbuch verankert, ist die notwendige Erhebung von Ausgleichsbeträgen, welche nach Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen durch die Stadt Jena erhoben werden müssen. Positiv hervorzuheben ist, dass bereits über 10 Mio. € Ausgleichsbeträge durch private Eigentümer:innen vorzeitig abgelöst wurden und direkt zur Finanzierung von Maßnahmen eingesetzt werden konnten.
Mit der Aufhebung der Gebietskulissen enden die Aufgaben der Stadterneuerung nicht, sondern es ergeben sich damit perspektivisch Möglichkeiten für die Ausweisung neuer Sanierungs- und Fördergebiete im Stadtgebiet.