Nach intensiver Erörterung und Auswertung der heutigen Telefonschaltkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin hat das Kabinett weitere vorsichtige Lockerungen bisheriger Einschränkungen beschlossen.
Dabei lässt sich die Landesregierung von dem Thüringer Grundsatz leiten: Bundeseinheitlich handeln, wo es das Pandemiemanagement und die Eindämmung der COVID19-Epidemie erforderlich machen, und regionale Differenzierung, wo es die Infektionslage ermöglicht.
Die Landesregierung wird die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung zunächst auf den 25. Mai 2020 verlängern.
Im Ergebnis der MPK vom 30. April 2020 werden mit Wirkung zum 4. Mai 2020 folgende Regelungen getroffen:
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Öffnung der Geschäfte ohne Beschränkung der Verkaufsfläche
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Öffnung von Einrichtungen der Fußpflege, Kosmetik- und Nagelstudios, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten
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Öffnung von Musikschulen und Jugendkunstschulen für den Einzelunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen auf Basis der von den Fachverbänden vorlegten Hygiene- und Sicherheitskonzepte
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Öffnung von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A (Motorrad) unter Auflagen zur Hygiene und Sicherheitskonzepten
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Öffnung der Spielplätze
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Ermöglichung des Individualsports im Freien, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten werden, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten
Der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft wird gebeten, dem Kabinett ein Konzept für die schrittweise Wiederbelebung der touristischen und gastronomischen Infrastruktur vorzulegen.
Das Kabinett formulierte die Erwartung, zügig zu bundeseinheitlichen Regelungen für kulturelle Veranstaltungen und Großveranstaltungen zu kommen.
Das Kabinett hat darüber hinaus zur Kenntnis genommen, dass die heutige Beschlusslage der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten den in Thüringen bereits getroffenen Regelungen folgt und zwar:
- bei der Öffnung von Kultureinrichtungen (Museen, Ausstellungen und Galerien, Gedenkstätten) sowie Zoos und botanische Gärten
- bei den Regelungen für Kirchen und Religionsgemeinschaften, die in Thüringen um klare Regelungen für das Versammlungsgeschehen ergänzt wurden
- beim Fahrplan für die Öffnung von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Über mögliche zusätzliche Maßnahmen wird die Landesregierung im Anschluss der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung am 6. Mai 2020 entscheiden.
Info, Thüringer Landesregierung