Bündnis 90/Die Grünen fragen nach Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit
Um Personen besser zu schützen, wurde 2016 eine Novelle der Straßenverkehrsordnung verabschiedet. Sie ermöglicht es Kommunen, auf innerörtlichen Verkehrsstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuführen, ohne einen Unfallschwerpunkt nachweisen zu müssen. Die bündnisgrüne Stadtratsfraktion fragt nun, ob die Stadtverwaltung diesen Umstand nutzen will, um z.B. Schulen und Kindergärten verkehrssicherer zu machen.
„Kommunen sind dazu berechtigt, vor sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern verkehrsberuhigte Zonen einzurichten. An diesen Stellen ist mehr Vorsicht geboten, um insbesondere Kindern und älteren Bürgerinnen und Bürgern die sichere Teilnahme am Straßenverkehr garantieren zu können.“ erklärt Heiko Knopf, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Stadtrat.
Kleine Anfrage soll über die Pläne der Stadt zur Beruhigung des Verkehrs aufklären
„Uns ist es ein großes Anliegen, sinnvolle Präventivmaßnahmen zu treffen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Ein Beispiel ist der Spitzweidenweg, der zu vielen Schulwegen gehört und wichtig für den Radverkehr ist. Insbesondere in solchen sensiblen Zonen müssen wir für eine sichere Verkehrsführung sorgen, bevor uns Unfallstatistiken dazu zwingen.“
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind außerdem für Anwohnende und die unmittelbare Umwelt von Vorteil. „Tempobeschränkungen an Hauptverkehrsstraßen reduzieren Lärm und Schadstoffausstoß, das zeigen Studien des Umweltbundesamts.“ sagt Knopf, der auch im Stadtentwicklungsausschuss sitzt. „Gleichzeitig wird der Verkehrsfluss von der neuen Höchstgeschwindigkeit nur unmerklich beeinträchtigt. Wir fragen die Stadtverwaltung deshalb, ob sie vorhat, die neuen Gestaltungsspielräume, die der Bund geschaffen hat, zu nutzen.“