Mit der neuen Thüringer Eindämmungsverordnung sind jetzt auch Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts (Art. 8 GG) zulässig.
Heißt?

➡️ Erlaubt sind nur solche Zusammenkünfte mehrerer Personen, die an der öffentlichen Meinungsbildung teilhaben wollen, also eine Demonstration durchführen wollen.

Einschränkungen?

➡️ Ja: In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal 30 und unter freiem Himmel maximal 50 Personen zusammenfinden. Die Versammlungen sind vorher anzuzeigen. Insbesondere bei Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten hohe hygienische Sicherheitsanforderungen.

Was bleibt verboten?
➡️ Unverändert verboten sind alle sonstigen Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte (Unterhaltung, Sport, Freizeit, Musik usw.). Dies betrifft trotz der Bezeichnung auch Versammlungen (Vereinsversammlung, Gesellschafterversammlung usw.), die nicht unter das Versammlungsrecht fallen.

Versammlungen in Jena ..

was ist erlaubt

und was nicht?

Versammlungen in Jena .. was ist erlaubt und was nicht?
Versammlungen in Jena .. was ist erlaubt und was nicht? // Symbolfoto, Dein-Jena.de

Hier ist bleibt es dabei: ein Zusammentreffen von mehr als 2 Personen bzw. mehr als den in einem Haushalt lebenden Personen und einer haushaltsfremden sind verboten.

Info, Newsteam Stadt Jena

Foto/Symbolfoto, Dein-Jena.de