Auch in diesem Jahr wurde der Wettbewerb zum Fassadenpreis von der Stadt Jena ausgelobt. Die Bewerbungsfrist endet am 02.10.2020. Ein besonderer Dank geht an die Unterstützer und Sponsoren des Fassadenpreises.

Ausschreibungsbedingungen

Der Jenaer Fassadenpreis 2020 wird vergeben für:

  • beispielhafte Ergebnisse fachgerechter Erhaltung oder Wiederherstellung von Fassaden,
  • hervorragende Sanierungsleistungen vorhandener Gebäudesubstanz,
  • vorbildlich gestaltete Fassaden bei Neubauten,
  • sorgfältig ausgeführte Baudetails und Konstruktionen,
  • überzeugende Gestaltung und ästhetischen Anspruch; die handwerkliche Qualität und das Erscheinungsbild des Hauses in Verbindung zum angrenzenden öffentlichen Raum
  • Qualität der Freiräume und Gestaltung des Wohnumfeldes bei Berücksichtigung sozialer und stadtökologischer Erkenntnisse, u. a. Begrünung im Sinne eines ästhetischen Gesamteindruckes

Sonderpreis

Zur Förderung innovativer Bautechnologien bezüglich Energieeffizienz schreibt die Stadt Jena einen zusätzlich Sonderpreis aus, mit dem Bauvorhaben gewürdigt werden können, bei denen Architektur mit der Nutzung erneuerbarer Energien und Techniken zur Erhöhung der Energieeffizienz in besonders vorbildlicher Qualität verbunden ist. Aspekte der Ressourcenschonung und Dauerhaftigkeit in ganzheitlicher Betrachtung können in die Bewertung einbezogen werden.

Teilnahmeberechtigung

Bewerben können sich private und öffentliche Bauherren, die in oben beschriebenen Sinne ein Bauvorhaben innerhalb des Stadtgebietes von Jena in den wesentlichen Teilen abgeschlossen haben. Eine erneute Bewerbung ist nach frühestens fünf Jahren möglich, wenn wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden.

Preisvergabe

Neben dem Hauptpreis (Jenaer Fassadenpreis), der mit einer Geldprämie verbunden ist, können Anerkennungen (mit Geldprämie) und Würdigungen (ohne Geldprämie) vergeben werden.

Die Vergabe des Jenaer Fassadenpreises ist obligatorisch, die Vergabe von Anerkennungen, Würdigungen und des Sonderpreises Energie erfolgt optional.

Gebäude von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften mit mehr als zehn vermieteten Wohnungen im Bestand, von städtischen Eigenbetrieben sowie Bauten der Öffentlichen Hand können in die Wertung aufgenommen werden, sind jedoch von Geldprämien ausgeschlossen.

Info, Newsteam Stadt Jena

Fotografik (Heckelplatz), Stadt Jena