Neuer Windenergie-Teilplan für Ostthüringen verbindet Ausbau mit Kulturerbe-Schutz
Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen treibt die Energiewende voran: Am 4. Juni 2025 wurde der Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ beschlossen. Ziel ist, den Ausbau von Windenergieflächen in Ostthüringen planvoll zu steuern – unter gleichzeitiger Berücksichtigung wertvoller Kulturgüter.
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Ausbau der Windenergie: 1,4 % Fläche bis 2027 geplant
Im Einklang mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 muss Ostthüringen bis Ende 2027 insgesamt 6.632 Hektar (1,4 % der Regionsfläche) als Vorranggebiete für Windenergie ausweisen. Bis 2032 steigt dieses Ziel auf 1,7 % (8.106 ha).
Bisher sind nur 0,4 % der Fläche für Windenergie vorgesehen. Der bestehende Teilplan von 2020 genügt den aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht, was eine Überarbeitung dringend erforderlich macht.
Ohne Planung droht unkontrollierter Anlagenbau
Wird der neue Teilplan nicht fristgerecht bis 31. Dezember 2027 verabschiedet, können Windenergieanlagen im Außenbereich weitgehend ungesteuert errichtet werden – auch in sensiblen Bereichen. Das würde Mindestabstände reduzieren, Natur- und Kulturlandschaften gefährden und die Sichtachsen zu bedeutenden Denkmalen beeinträchtigen.

Strukturierte Flächenauswahl mit Schutzvorgaben
Der neue Teilplan weist 67 Vorranggebiete für Windenergie aus. Die Auswahl basiert auf einem mehrstufigen Prüfverfahren, das sowohl fördernde Kriterien als auch Tabuzonen berücksichtigt – darunter:
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Abstände zu Wohngebieten
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Naturschutz- und Wasserschutzgebiete
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Landschaftsbild, Denkmalschutz, Windhöffigkeit
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Infrastruktur und Verkehr
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Sichtachsen zu Kulturerbestätten
Am Ende stehen Einzelfallprüfungen, die unter raumplanerischen, ökologischen und kulturellen Gesichtspunkten erfolgen.
Kulturerbe-Schutz als fester Bestandteil des Plans
Besonders hervorzuheben ist der Schutz von 13 Kulturerbestätten in Ostthüringen, darunter die Dornburger Schlösser und die Leuchtenburg. Für diese Areale gelten besondere Schutzvorgaben, um visuelle Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen zu verhindern.
Diese Integration zeigt: Der Plan verbindet klimafreundliche Energiepolitik mit verantwortungsvoller Denkmalpflege.
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Beteiligungsverfahren bis 15. September 2025
Der Planentwurf liegt vom 14. Juli bis 15. September 2025 öffentlich aus. In dieser Zeit können Bürger*innen, Gemeinden, Institutionen und Verbände ihre Hinweise und Stellungnahmen einreichen. Diese Beteiligung ist ein zentraler Bestandteil des transparenten Planungsprozesses.
Ziel ist es, den überarbeiteten Teilplan bis Ende 2027 rechtskräftig zu machen.
Weitere Informationen und Online-Zugang
Alle Planunterlagen, Einsichtnahmezeiten sowie Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen sind online verfügbar unter:
👉 https://regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen
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