Am Oelste Jena: Stadtrat passt Bedingungen für Wohnungsbau an

Der Stadtrat Jena hat am 30. September 2026 die Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Wohngebiets „Am Oelste“ angepasst. Mit den neuen Rahmenbedingungen sollen die Baufelder E, F und G erneut vermarktet werden. Dabei reagiert die Stadt auf die Erfahrungen aus der bisherigen Vermarktung sowie auf veränderte wirtschaftliche und förderrechtliche Bedingungen.

Der städtische Eigenbetrieb Kommunale Immobilien Jena (KIJ) vermarktet das Wohngebiet seit Ende 2021. Gespräche mit Interessenten haben gezeigt, dass insbesondere die deutlich gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten die Realisierung von Bauvorhaben erschweren. Gleichzeitig bleibt der Wohnungsmarkt in Jena angespannt und der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum hoch.

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Neue Bedingungen für die Baufelder E, F und G

Um die bereits erschlossenen Flächen im Wohngebiet Am Oelste für eine weitere Entwicklung zu aktivieren, sollen die bisherigen Hürden für die Realisierung von Bauvorhaben reduziert werden.

Ein wesentlicher Bestandteil des Stadtratsbeschlusses ist der Verzicht auf die bisher vorgesehene Anwendung des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Verankerung des Jenaer Modells zum Sozialwohnungsbau. Hintergrund sind die gestiegenen Baukosten. Unter den bisherigen Bedingungen sei eine wirtschaftliche Gegenfinanzierung über Mieten in Höhe der Kosten der Unterkunft (KdU) nicht möglich.

Gleichzeitig hält die Stadt Jena an ihrem Ziel fest, einen Anteil von 30 Prozent mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum zu schaffen. Für den Geschosswohnungsbau auf den Baufeldern E und F bleibt deshalb ein entsprechender Mindestanteil vorgesehen.

JenaMedia – Veranstaltungstipp:

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Neue Förderbedingungen für sozialen Wohnungsbau

Eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung des geförderten Wohnungsbaus ist nach den aktuellen Rahmenbedingungen wieder möglich. Seit Juni 2026 gilt in Thüringen eine neue Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau.

Die zuvor geltenden Förderbedingungen hatten dazu beigetragen, dass die Flächen für den Geschosswohnungsbau im Wohngebiet Am Oelste in den vergangenen Jahren nicht ausgeschrieben wurden. Mit der neuen Förderrichtlinie haben sich die Voraussetzungen für eine erneute Vermarktung verändert.

Zusätzliche Planungssicherheit soll der festgelegte Grundstückspreis schaffen. Nach dem Beschluss des Stadtrats soll dieser die Kalkulation für potenzielle Interessenten erleichtern und damit die Attraktivität der Ausschreibung erhöhen.

Unterschiedliche Größen beim künftigen Wohnungsbau

Der Stadtrat hat neben den geänderten Rahmenbedingungen auch die Aufteilung der Baufelder für die nächste Grundstücksausschreibung beschlossen.

Zwei der drei Baufelder umfassen sowohl Flächen für Geschosswohnungsbau als auch Bereiche, die nach dem Bebauungsplan für Reihenhäuser vorgesehen sind. Durch die flexible Aufteilung des nächsten Loses soll ein breiterer Kreis potenzieller Bauherren und Projektentwickler angesprochen werden.

Je nach gewähltem Baufeld können Bauvorhaben mit rund 35 bis zu 180 Wohneinheiten realisiert werden. Damit richtet sich die Ausschreibung nicht ausschließlich an größere Projektentwickler.

Auch lokale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder Bauherrengemeinschaften kommen als potenzielle Interessenten infrage. Die unterschiedliche Größe der Baufelder ermöglicht damit verschiedene Formen der Entwicklung.

Am Oelste Jena: Ausschreibung wird neu gestartet. Foto: Illustration via KI
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Stadt hält an sozialen und städtebaulichen Zielen fest

Die Anpassung der Vergabebedingungen soll nach Angaben der Stadt die Voraussetzungen dafür schaffen, die bereits erschlossenen Flächen im Wohngebiet Am Oelste einer tragfähigen Entwicklung zuzuführen.

„Wir möchten die bereits erschlossenen Flächen im Wohngebiet Am Oelste einer tragfähigen Entwicklung zuführen. Dafür passen wir die Vergabebedingungen an die aktuellen Rahmenbedingungen an und behalten gleichzeitig unsere städtebaulichen und sozialen Ziele im Blick“, sagt Stadtentwicklungsdezernent Dirk Lange.

Ein Bestandteil dieser Ziele bleibt der Anteil von 30 Prozent mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum. Für den Geschosswohnungsbau auf den Baufeldern E und F ist deshalb weiterhin ein entsprechender Mindestanteil vorgesehen.

Reihenhausgrundstücke sollen flexibler vermarktet werden

Der Stadtratsbeschluss umfasst neben den Regelungen für den Geschosswohnungsbau auch eine flexiblere Vermarktung der Reihenhausgrundstücke.

Ziel ist eine vereinfachte und passgenaue Vergabe der Grundstücke. Als mögliche Interessenten nennt die Stadt private Bauherren, Bauherrengemeinschaften und professionelle Marktakteure.

Damit betrifft die Neuausrichtung der Vermarktung sowohl die Flächen für Geschosswohnungsbau als auch die Grundstücke für Reihenhäuser.

Mit der Anpassung der Ausschreibungsbedingungen reagiert die Stadt Jena auf die veränderten wirtschaftlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig sollen die bereits erschlossenen Flächen im Wohngebiet Am Oelste für unterschiedliche Formen des Wohnungsbaus wieder stärker aktiviert werden.

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