Deutlich teurer: Neue Trinkwassergebühren ab 2026. Was Verbraucher jetzt wissen müssen.
Zum 1. Januar 2026 treten im Versorgungsgebiet von JenaWasser neue Trinkwassergebühren in Kraft. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes JenaWasser hat hierzu eine Änderung der bestehenden Gebührensatzung beschlossen. Damit reagieren die Verantwortlichen auf gestiegene Kosten im Bereich der Trinkwasserversorgung und auf notwendige Investitionen in die Infrastruktur. Die Anpassung betrifft sowohl die Grundgebühren als auch die verbrauchsabhängigen Gebühren und gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 31. Dezember 2027.
Für viele Haushalte stellt sich nun die Frage, welche finanziellen Auswirkungen diese Entscheidung konkret hat und warum eine Gebührenerhöhung notwendig geworden ist. Dieser Beitrag fasst alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammen.
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Beschluss der Verbandsversammlung von JenaWasser
Die Entscheidung zur Anpassung der Trinkwassergebühren wurde durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes JenaWasser getroffen. Als zuständiges Gremium trägt sie die Verantwortung für eine wirtschaftlich stabile und zugleich sichere Trinkwasserversorgung in der Region. Die letzte Gebührenerhöhung lag bereits einige Jahre zurück. Zuletzt wurden die Trinkwasserpreise im Jahr 2022 angepasst.
Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Steigende Energiepreise, höhere Materialkosten und ein wachsender Investitionsbedarf haben dazu geführt, dass eine Neukalkulation der Gebühren unumgänglich wurde.
Neue Verbrauchsgebühr – was kostet Trinkwasser künftig
Ein zentraler Punkt der neuen Gebührensatzung ist die Erhöhung der Verbrauchsgebühr. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt diese 2,30 Euro pro Kubikmeter Trinkwasser. Ein Kubikmeter entspricht 1.000 Litern. Umgerechnet ergibt sich damit ein Literpreis von rund 0,2 Cent für das von JenaWasser gelieferte Trinkwasser.
Trotz der Erhöhung bleibt Trinkwasser damit eines der günstigsten Lebensmittel überhaupt. Gleichzeitig wird deutlich, wie aufwendig die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von sauberem Trinkwasser tatsächlich ist.
Anpassung der Grundgebühren
Neben der Verbrauchsgebühr werden auch die Grundgebühren angepasst. Diese decken unter anderem fixe Kosten für den Betrieb der Anlagen, die Wartung des Leitungsnetzes und die Vorhaltung der Infrastruktur ab. Die genaue Höhe der Grundgebühr richtet sich weiterhin nach der Größe des Wasserzählers und der jeweiligen Anschlussart.
Durch die Kombination aus Grund- und Verbrauchsgebühr soll eine faire Kostenverteilung gewährleistet werden. Sowohl Haushalte mit geringem als auch mit höherem Wasserverbrauch leisten so einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Trinkwasserversorgung.

Gründe für die Gebührenerhöhung im Überblick
Die Anhebung der Trinkwassergebühren hat mehrere Ursachen. Ein wesentlicher Faktor sind die gestiegenen Betriebskosten. Dazu zählen unter anderem höhere Energiepreise für Pumpen und Aufbereitungsanlagen sowie steigende Ausgaben für Wartung und Instandhaltung.
Hinzu kommen notwendige Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau der Trinkwasseranlagen. Viele Leitungen, Speicher und technische Einrichtungen stammen aus früheren Jahrzehnten und müssen erneuert oder an aktuelle Standards angepasst werden. Auch der Klimawandel stellt neue Anforderungen an eine sichere Wasserversorgung und erfordert langfristige Investitionen.
Konkrete Auswirkungen auf Haushalte
Wie stark sich die neuen Gebühren auf einzelne Haushalte auswirken, hängt vom individuellen Wasserverbrauch ab. Für einen typischen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus mit einem jährlichen Verbrauch von 90 Kubikmetern ergeben sich künftig jährliche Trinkwasserkosten von 504,46 Euro. Bisher lagen diese Kosten bei 405,60 Euro.
Die Mehrbelastung beträgt damit 98,86 Euro pro Jahr. Umgerechnet entspricht das etwa 8,24 Euro pro Monat. Für viele Haushalte ist dies spürbar, bleibt jedoch im Vergleich zu anderen Lebenshaltungskosten überschaubar.
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Gültigkeitsdauer der neuen Gebühren
Die neue Gebührensatzung gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren. Sie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und endet am 31. Dezember 2027. Innerhalb dieses Zeitraums sollen die kalkulierten Einnahmen die laufenden Kosten decken und die geplanten Investitionen ermöglichen.
Nach Ablauf dieser Frist wird erneut geprüft, ob eine Anpassung der Gebühren erforderlich ist. Ziel bleibt dabei eine langfristig stabile und verlässliche Trinkwasserversorgung für die Region.
Wo Verbraucher weitere Informationen erhalten
Die vollständige neue Gebührensatzung ist auf der Internetseite von JenaWasser abrufbar. Dort finden Interessierte alle Details zu den neuen Tarifen und rechtlichen Grundlagen. Zusätzlich werden alle Grundstücksbesitzer mit der nächsten Verbrauchsabrechnung ausführlich über die geänderten Trinkwassergebühren informiert.
Wer Fragen zur eigenen Abrechnung oder zum Wasserverbrauch hat, kann sich direkt an den Kundenservice von JenaWasser wenden und individuelle Auskünfte erhalten.
Transparenz und Investitionen für die Zukunft
Die Erhöhung der Trinkwassergebühren ab 2026 ist das Ergebnis gestiegener Kosten und notwendiger Zukunftsinvestitionen. Auch wenn die Mehrbelastung für Haushalte spürbar ist, dient sie der Sicherung einer hohen Trinkwasserqualität und einer zuverlässigen Versorgung. Sauberes Trinkwasser bleibt damit auch in Zukunft ein regional verfügbares und vergleichsweise günstiges Gut.
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