Ehrenamtsförderung 2025 in Jena: Anträge für Projekte bis 22. Juli stellen
Neues Ehrenamtsgesetz bringt zusätzliche Fördermittel
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Thüringen das neue Ehrenamtsgesetz, das ehrenamtliches Engagement im ganzen Land stärker fördert. Auch der Stadt Jena stehen nun zusätzliche Fördermittel zur Verfügung. Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen können ab sofort Anträge auf projektbezogene Sonderförderung stellen.
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Wer kann Anträge stellen?
Förderberechtigt sind:
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Vereine (auch solche, die einem Dachverband angehören)
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Verbände
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Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften
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Stiftungen
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Körperschaften des öffentlichen Rechts
Die Antragsfrist endet am 22. Juli 2025.

Was wird gefördert?
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Projekte, die im Jahr 2025 stattfinden. Unterstützt werden unter anderem:
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Maßnahmen zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher
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Würdigung von freiwilligem Engagement
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Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Ehrenamts
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Aus-, Fort- und Weiterbildungen
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Aufbau und Betreuung von Vernetzungsprojekten
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Innovative Modellprojekte im Ehrenamtsbereich
Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung von jugendlichem Engagement.
Was muss der Antrag enthalten?
Der Antrag muss sich auf ein klar definiertes Projekt mit eindeutig benannter Zielgruppe und Zielsetzung beziehen. Zudem soll das Vorhaben einem konkreten Themenbereich zugeordnet werden, z. B.:
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Sport
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Natur und Umwelt
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Integration
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Bildung und Kultur
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Soziale Projekte
Veranstaltungshinweis:

Antragstellung und weitere Informationen
Die Antragsunterlagen sowie die Vergabegrundsätze sind online verfügbar unter:
👉 https://service.jena.de/de/ehrenamt-foerderung-ehrenamtlicher-taetigkeiten
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Ehrenamtsbeirat der Stadt Jena.
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Symbolfoto, Frank Liebold, Jenafotografx