Hygienebelehrung für den Gesundheitsausweis jetzt online verfügbar
Neues Angebot für Gastronomie und Lebensmittelhandel
Der Fachdienst Gesundheit der Stadt Jena bietet die gesetzlich vorgeschriebene Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ab sofort vollständig digital an. Wer Speisen gewerblich zubereitet oder verkauft, in Gemeinschaftseinrichtungen tätig ist oder temporär an Ständen wie Weihnachtsmärkten arbeitet, kann die einst verpflichtend vor Ort absolvierte Belehrung nun flexibel, zeitsparend und ortsunabhängig durchführen. Das digitale Angebot richtet sich an Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, Aushilfen sowie Mitarbeitende, die kurzfristig in den Lebensmittelbereich wechseln.
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Umfang und Inhalte der Online-Schulung
Die Online-Hygienebelehrung dauert rund 45 Minuten und vermittelt alle relevanten Inhalte zur Lebensmittelsicherheit und Hygieneregeln. Nach erfolgreicher Teilnahme kann das Zertifikat unmittelbar heruntergeladen werden – ein großer Vorteil für alle, die kurzfristig eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, beispielsweise für den Einsatz auf den Weihnachtsmärkten.
Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit
Der digitale Kurs steht in 26 Sprachen zur Verfügung, zusätzlich gibt es Inhalte in Gebärdensprache und in Leichter Sprache. Damit reagiert das Gesundheitsamt auf die Vielfalt der Beschäftigungsverhältnisse im Lebensmittelbereich und stellt sicher, dass auch Menschen mit sprachlichen oder auditiven Einschränkungen die Belehrung ohne Barrieren absolvieren können. Die verlängerten täglichen Zugangszeiten schaffen zusätzliche Flexibilität. Nutzerinnen und Nutzer können die Schulung montags bis freitags zwischen 08:00 und 20:30 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 15:30 Uhr starten.
Kosten und Bezahloptionen
Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro. Für die Zahlung stehen mehrere sichere und komfortable Optionen zur Verfügung. Akzeptiert werden Kreditkarte, PayPal sowie Überweisung per Vorkasse.
Vorteile für Arbeitgeber und Aushilfen
Für Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebe bedeutet die digitale Belehrung eine erhebliche Entlastung. Personalengpässe lassen sich schneller überbrücken, weil Aushilfen und temporäre Mitarbeitende ihr Zertifikat zeitnah erlangen. Arbeitgeber sparen organisatorischen Aufwand, weil kein zusätzlicher Behördentermin erforderlich ist. Für die Beschäftigten selbst reduziert sich der Aufwand für Anreise und Wartezeiten, gleichzeitig erhalten sie einen zeitgemäßen, digital nachvollziehbaren Nachweis.
Datenschutz und Sicherheit
Das Gesundheitsamt betont, dass alle persönlichen Daten datenschutzkonform und nach aktuellen Sicherheitsstandards übertragen werden. Die Plattform erfüllt die rechtlichen Anforderungen für den Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten, und Zugänge zur Schulung werden erst nach bestätigter Anmeldung freigeschaltet.
Termine können ab sofort über die offizielle Buchungsseite gebucht werden. Nach erfolgreicher Anmeldung ist der Zugang zur Schulung direkt verfügbar. Teilnehmende durchlaufen die Module in ihrem eigenen Tempo, pausieren bei Bedarf und schließen die Belehrung innerhalb eines einzelnen Zeitfensters ab. Das sofortige Ausstellen des Zertifikats minimiert Verzögerungen bei Arbeitsbeginn und erleichtert kurzfristige Einsätze.

Dezernentin Lützkendorf:
„Mit der Online-Hygienebelehrung machen wir einen wichtigen Schritt zu mehr Bürgerfreundlichkeit und digitaler Servicequalität,“ erklärt Kathleen Lützkendorf, Dezernentin für Soziales, Gesundheit, Zuwanderung und Klima. „Wer eine Tätigkeit in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich aufnehmen möchte, oder kurzfristig auf den Weihnachtsmärkten einspringt, kann sein Zertifikat jetzt schnell, unkompliziert und ohne zusätzlichen Behördengang erhalten.“
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