Downhillstrecken – es wird miteinander geredet
Mountainbike und BMX-Fahrten außerhalb öffentlicher Wege im Wald und in Schutzgebieten stellen ein großes Problem dar. Durch regelmäßiges Befahren dieser Downhillstrecken breiten sich anfangs kaum wahrnehmbare Pisten immer weiter aus. Zu den Strecken gehören ganze Sprungschanzen mit teilweise festen Einbauten. Dabei wird letztendlich der Waldboden zerstört und der Bewuchs behindert. Zusätzlich werden Rückzugsräume für Wildtiere durchquert, welchen dann nur die Flucht bleibt.
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Leider werden die Downhillstrecken meistens in Naturschutzgebieten angelegt. Der Rechtsrahmen ist dabei sehr klar: die Schutzgebietsverordnung besagt eindeutig, dass Radfahren außerhalb der befestigten Wege oder der markierten Radwege verboten ist. Zusätzlich gilt das Thüringer Waldgesetz. Aus dieses erlaubt Radfahrten nur auf geeigneten und festen Wegen.
Leider werden die Downhillstrecken meistens in Naturschutzgebieten angelegt. Der Rechtsrahmen ist dabei sehr klar: die Schutzgebietsverordnung besagt eindeutig, dass Radfahren außerhalb der befestigten Wege oder der markierten Radwege verboten ist. Zusätzlich gilt das Thüringer Waldgesetz. Aus dieses erlaubt Radfahrten nur auf geeigneten und festen Wegen.
Andererseits ist der Bedarf an Strecken für die Ausübung dieses Sports verständlich. Gerade in den Zeiten der Pandemie war die Natur eine der wenigen Orte, an denen sportliche Bewegung ohne Einschränkungen möglich war.
Gemeinsame Lösung finden
Deshalb ist es dem Jenaer Stadtforst und der Naturschutzbehörde auch daran gelegen, hier gemeinsam mit den Fahrradfahrenden Lösungen zu finden. Zu einem Pressegespräch, bei welchen auf diese Problematik aufmerksam gemacht wurde, fanden sich auch aktive Mountainbiker ein. Hierbei wurde schnell klar, dass das gegenseitige Verständnis überwog. Man will nun weiter das Gespräch suchen.
Bürgermeister Christian Gerlitz erklärt dazu: »Es müsste es keinerlei Probleme geben, wenn alle Bewohner und Besucher unserer Stadt sich auf ein einfaches Prinzip verständigen könnten, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Rücksichtnahme – gegenüber den Mitmenschen und gegenüber der Natur. Das fängt mit dem Gebot der Wegebenutzung in den Schutzgebieten an und hört damit auf, dass man seinen Müll nicht einfach in der Landschaft entsorgt, sondern zu Hause in der Mülltonne.«