Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Altenburg gesucht

Die Stadt Jena ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich für ein besonderes Ehrenamt zu bewerben. Gesucht werden engagierte Personen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Sozialgericht Altenburg mitwirken möchten. Dieses Ehrenamt verbindet gesellschaftliche Verantwortung mit der Möglichkeit, aktiv an der Rechtsprechung mitzuwirken und soziale Themen mitzugestalten.

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Inspirierende Kunstausstellung 2026: Wegzehrung Jena. Grafik: Lebenshilfe
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Im Fokus stehen Verfahren nach § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG. Dabei handelt es sich um Angelegenheiten der Sozialhilfe, der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie um Verfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wer dieses Amt übernimmt, wirkt an Entscheidungen mit, die für viele Menschen von großer Bedeutung sind und direkte Auswirkungen auf deren Lebenssituation haben können.

Mitwirkung an der Sozialgerichtsbarkeit

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind ein fester Bestandteil der Sozialgerichtsbarkeit. Sie bringen praktische Lebenserfahrung, gesellschaftliche Perspektiven und ein Gespür für soziale Realitäten in die Verhandlungen ein. Gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern entscheiden sie über Streitfälle im Sozialrecht.

Gerade in Bereichen wie Sozialhilfe oder Eingliederungshilfe spielen Fragen der Gerechtigkeit, Teilhabe und Unterstützung eine zentrale Rolle. Das Ehrenamt bietet die Chance, an diesen Prozessen mitzuwirken und Verantwortung für faire Entscheidungen zu übernehmen. Damit leistet dieses Engagement einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt.

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Comedy-Highlight: Dr. Pop live im F-Haus Jena. Foto: Marvin Ruppert (Fb-Event Foto // F-Haus Jena)
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Berufung und Amtszeit

Die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt durch den Präsidenten des Landessozialgerichts. Grundlage dafür ist die Vorschlagsliste der Stadt Jena. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. In diesem Zeitraum werden die Ehrenamtlichen regelmäßig zu Sitzungen am Sozialgericht Altenburg herangezogen.

Das Amt ist mit einer verantwortungsvollen Aufgabe verbunden, gleichzeitig aber auch eine besondere Form der Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken gleichberechtigt an gerichtlichen Entscheidungen mit und tragen zur Qualität der Rechtsprechung bei.

Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber

Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Zudem sollen die ehrenamtlichen Richter im Bezirk des Sozialgerichts wohnen, zu dem die Stadt Jena gehört. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Jena ist ein Wohnsitz in Jena erforderlich.

Diese Kriterien stellen sicher, dass die Ehrenamtlichen mit den regionalen Gegebenheiten vertraut sind und einen Bezug zur Stadt und ihrem Umfeld haben. Neben den formalen Voraussetzungen sind Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Interesse an sozialen Fragestellungen wichtige persönliche Eigenschaften.

Bewerbungsfrist und Ablauf

Interessierte können sich ab sofort bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 28. Februar 2026. Wer sich engagieren möchte, sollte die Unterlagen rechtzeitig einreichen, um im Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden.

Weitere Informationen sowie die notwendigen Formulare stehen online über das Serviceportal der Stadt Jena zur Verfügung. Dort finden Bewerberinnen und Bewerber alle Details zum Ablauf und zu den erforderlichen Angaben.

Weitere Informationen und Formulare unter:
https://service.jena.de/de/berufung-ehrenamtliche-richterinnen-am-sozialgericht-altenburg

Bedeutende Chance: Jena sucht 2026 Richter im Ehrenamt. Foto, Illustration via KI
Bedeutende Chance: Jena sucht 2026 Richter im Ehrenamt. Foto, Illustration via KI

Einreichung der Bewerbung

Das ausgefüllte Formular ist an die Stadtverwaltung Jena zu senden. Zuständig ist der Fachdienst Recht. Bewerbungen können postalisch an folgende Adresse geschickt werden:

Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Recht
Am Anger 15
07743 Jena

Alternativ ist auch eine Einreichung per E-Mail möglich. Die Unterlagen können an fd-recht@jena.de gesendet werden.

Engagement mit gesellschaftlicher Relevanz

Das Ehrenamt als Richterin oder Richter am Sozialgericht ist weit mehr als eine formale Position. Es bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und aktiv an Entscheidungen mitzuwirken, die für viele Menschen eine große soziale Tragweite haben. In Verfahren rund um Sozialhilfe, Eingliederungshilfe oder existenzsichernde Leistungen geht es oft um grundlegende Lebensfragen. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bringen dabei ihre persönliche Lebenserfahrung, ihr Gerechtigkeitsempfinden und ihren Blick auf gesellschaftliche Zusammenhänge ein. So tragen sie dazu bei, Urteile lebensnah und ausgewogen zu gestalten.

Wer sich für rechtliche Themen interessiert und bereit ist, sich intensiv mit sozialen Fragestellungen auseinanderzusetzen, findet in diesem Ehrenamt eine anspruchsvolle und zugleich sehr sinnstiftende Aufgabe. Es bietet die Möglichkeit, über den eigenen Alltag hinauszuwirken und einen konkreten Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit zu leisten. Die Tätigkeit fördert zudem das Verständnis für rechtliche Abläufe und stärkt die Fähigkeit, unterschiedliche Perspektiven sachlich abzuwägen.

Mit ihrem Aufruf richtet sich die Stadt Jena an engagierte Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erfahrungen, Werte und Sichtweisen in die Sozialgerichtsbarkeit einbringen möchten. Dieses Ehrenamt stärkt nicht nur die Qualität der Rechtsprechung, sondern auch das demokratische Miteinander. Es zeigt, dass der Rechtsstaat vom Mitwirken seiner Bürger lebt und gesellschaftliche Verantwortung eine gemeinsame Aufgabe ist.

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