Stadt Jena sucht Schiedspersonen für die Amtszeit 2026 bis 2031
Bewerbungen für ehrenamtliche Konfliktvermittlung bis Ende März möglich
Die Stadt Jena sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt der Schiedsperson. Für die neue Amtszeit von 2026 bis 2031 werden mehrere Schiedsstellen neu besetzt. Interessierte können sich bis zum 31. März 2026 bei der Stadtverwaltung Jena bewerben.
Schiedspersonen übernehmen eine wichtige Rolle in der außergerichtlichen Konfliktlösung. Sie vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und tragen dazu bei, gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich und dient der Stärkung eines konstruktiven Miteinanders in der Stadtgesellschaft.
Die Bewerbungen werden vom Fachdienst Recht der Stadt Jena entgegengenommen.
Feministische Demo in Jena am 8. März. Bündnis ruft zu Kundgebung, Workshops und Demonstration für Gleichberechtigung und Solidarität auf.

Aufgabe der Schiedspersonen: Konflikte außergerichtlich lösen
Schiedspersonen sind Teil eines bewährten Systems der kommunalen Streitvermittlung in Deutschland. Ihr Ziel besteht darin, festgefahrene Konflikte durch Gespräche und Vermittlung zu lösen, bevor diese vor Gericht eskalieren.
Dabei bringen sie die beteiligten Parteien an einen Tisch und unterstützen sie dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt eine Einigung, wird diese in einem Vergleich schriftlich festgehalten und protokolliert.
Typische Fälle, mit denen sich Schiedspersonen beschäftigen, sind kleinere Streitigkeiten des zivil- oder strafrechtlichen Alltags. Dazu zählen unter anderem:
Nachbarschaftskonflikte
Streitigkeiten über Schadenersatz oder Schmerzensgeld
Beleidigungen oder Sachbeschädigungen
Hausfriedensbruch
leichte Körperverletzung
Durch die Vermittlung der Schiedsstellen können viele Konflikte ohne gerichtliches Verfahren beigelegt werden. Dies entlastet nicht nur die Justiz, sondern ermöglicht häufig auch nachhaltigere Lösungen zwischen den beteiligten Parteien.
Voraussetzungen für das Ehrenamt
Für das Ehrenamt der Schiedsperson gelten bestimmte Voraussetzungen. Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen zum Beginn der Amtszeit das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Voraussetzung ist außerdem ein Wohnsitz in Jena.
Darüber hinaus müssen Bewerbende über persönliche Eigenschaften verfügen, die für eine erfolgreiche Vermittlung entscheidend sind. Dazu gehören insbesondere:
Lebenserfahrung und Menschenkenntnis
Geduld und Kommunikationsfähigkeit
Neutralität und Vermittlungsbereitschaft
Diskretion im Umgang mit sensiblen Konflikten
Spezielle juristische Vorkenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Neue Schiedspersonen werden durch Schulungen vorbereitet und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Diese Qualifizierungsangebote vermitteln grundlegende Kenntnisse im Bereich Konfliktlösung, Gesprächsführung und rechtlicher Rahmenbedingungen.

Bedeutung der Schiedsstellen für die kommunale Konfliktkultur
Schiedsstellen spielen eine wichtige Rolle im kommunalen Zusammenleben. Sie bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit, Konflikte frühzeitig zu klären und Eskalationen zu verhindern.
Gerade in dicht besiedelten Städten entstehen Konflikte häufig im unmittelbaren Lebensumfeld. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Lärmbelastungen oder persönliche Auseinandersetzungen können das Zusammenleben belasten, wenn sie ungelöst bleiben.
Die Arbeit der Schiedspersonen trägt dazu bei, solche Konflikte strukturiert zu bearbeiten. Durch moderierte Gespräche können Missverständnisse geklärt und tragfähige Lösungen gefunden werden.
Darüber hinaus stärken Schiedsstellen das Prinzip der Bürgerbeteiligung. Ehrenamtlich engagierte Personen übernehmen Verantwortung für ihre Gemeinschaft und unterstützen eine konstruktive Konfliktkultur.
Bewerbungsfrist und erforderliche Unterlagen
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihre Bewerbung bis 31. März 2026 bei der Stadtverwaltung Jena einreichen.
Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
einen kurzen Lebenslauf
ein Motivationsschreiben
eine sogenannte MfS-Erklärung für Schiedspersonen
Bei der MfS-Erklärung handelt es sich um eine Eigenerklärung. Bewerberinnen und Bewerber bestätigen darin, ob sie für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR tätig waren. Diese Erklärung ist Bestandteil des Auswahlverfahrens für das Ehrenamt.
Die Unterlagen können per E-Mail oder postalisch eingereicht werden:
Per E-Mail:
fd-recht@jena.de
Per Post:
Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Recht
Am Anger 15
07743 Jena
Weitere Informationen zu den Schiedsstellen sowie die erforderlichen Formulare stellt die Stadt Jena online zur Verfügung. https://service.jena.de/de/schiedsstellen
Hashtags
#Jena
#Ehrenamt
#Schiedsperson
#Konfliktlösung
#Kommunalpolitik
Info, Stadt Jena | Foto, Illustration via KI | Veranstaltungen im Eventkalender



















