Erstattung von Kita-Gebühren bei langandauernder
Unter dem Eindruck der zunehmenden Ausbreitung des Dienstag den 17.03.2020
Da der Besuch einer Kindertageseinrichtungen wegen Einrichtungsschließung in Folge des Corona-Virus für eine Dauer von mehr als vier Wochen nicht möglich ist, wird die Stadt Jena analog § 3 Abs. 5 Satz 2 Kita-Gebührensatzung für die Dauer der Schließung keine Gebühren erheben. Dies wird von Amts wegen erfolgen. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Eltern werden gebeten, vorerst von Anfragen zu diesem Thema beim Fachdienst Bürger- und Familienservice abzusehen. Es werden ab dem 01.04.2020 auch keine Lastschriften von festgesetzten Kita-Gebühren gezogen.