Erstattung von Kita-Gebühren bei langandauernder Einrichtungsschließungen in Folge des Corona-Virus

Unter dem Eindruck der zunehmenden Ausbreitung des Dienstag den 17.03.2020 Kindertageseinrichtungen zunächst bis zum 19.04.2020 geschlossen. Für viele Betroffene stellt sich damit unter anderem die Frage, wie die Kinderbetreuung familiär organisiert wird und ob weiterhin Kita-Gebühren gezahlt werden müssen.

Da der Besuch einer Kindertageseinrichtungen wegen Einrichtungsschließung in Folge des Corona-Virus für eine Dauer von mehr als vier Wochen nicht möglich ist, wird die Stadt Jena analog § 3 Abs. 5 Satz 2 Kita-Gebührensatzung für die Dauer der Schließung keine Gebühren erheben. Dies wird von Amts wegen erfolgen. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Eltern werden gebeten, vorerst von Anfragen zu diesem Thema beim Fachdienst Bürger- und Familienservice abzusehen. Es werden ab dem 01.04.2020 auch keine Lastschriften von festgesetzten Kita-Gebühren gezogen.

Info, Newsteam Stadt Jena
Kita-Gebühren werden in Jena für die Dauer der Schließung nicht eingezogen
Kita-Gebühren werden in Jena für die Dauer der Schließung nicht eingezogen