Klares Urteil: Hausrecht im Ernst Abbe Sportfeld sorgt für rechtliche Klarheit
Der jahrelang schwelende Konflikt um das Hausrecht im Ernst Abbe Sportfeld in Jena ist nun entschieden. Im Berufungsverfahren vor dem Thüringer Oberlandesgericht Jena wurde der Rechtsstreit zwischen der Stadt Jena und der FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH beendet. Das Ergebnis fällt eindeutig aus. Die Stadt Jena geht als klare Siegerin aus dem Verfahren hervor, nachdem die FCC Spielbetriebs GmbH ihren Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vollständig zurückgezogen hat. Damit ist der Versuch gescheitert, die städtischen Hausverbote im Stadion juristisch zu kippen.
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Auslöser für die gerichtliche Auseinandersetzung waren Hausverbote, die die Stadt Jena im Sommer 2025 ausgesprochen hatte. Betroffen waren nicht nur einzelne Personen, sondern auch Mitglieder der aktiven Fanszene des Vereins. Diese Maßnahmen erfolgten vor dem Hintergrund wiederholter Vorfälle bei Heimspielen, bei denen es zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und zu Straftaten gekommen war. Die Stadt sah sich als Eigentümerin des Stadions in der Pflicht, einzugreifen, um die Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.
Warum der Antrag der FCC keinen Erfolg haben konnte
Das Thüringer Oberlandesgericht machte bereits im Verlauf des Berufungsverfahrens deutlich, dass es zugunsten der Stadt Jena entscheiden würde. Ein zentraler Punkt war dabei ein formaler Fehler der FCC Spielbetriebs GmbH. Diese hatte es versäumt, das landgerichtliche Urteil, das bereits zugunsten der Stadt ausgefallen war, innerhalb der gesetzlichen Frist zustellen zu lassen. Allein aus diesem Grund konnte der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz keinen Erfolg haben.
Angesichts dieser klaren Rechtslage zog die FCC Spielbetriebs GmbH ihren Antrag schließlich vollständig zurück. Damit endete das Verfahren, ohne dass es zu einer inhaltlichen Entscheidung im Berufungsverfahren kommen musste. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die FCC Spielbetriebs GmbH, was die eindeutige juristische Bewertung zusätzlich unterstreicht.
Stadt Jena blieb handlungsfähig
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Rechtsstreit nicht von der Stadt Jena angestrengt wurde. Vielmehr hatte die FCC Spielbetriebs GmbH selbst den Weg vor Gericht gesucht, um die städtischen Maßnahmen überprüfen zu lassen. Mit dem Rückzug des Antrags ist nun bestätigt worden, dass die Stadt als Eigentümerin des Ernst Abbe Sportfeldes weiterhin das Hausrecht ausüben kann, wenn dies aus Gründen der Sicherheit erforderlich ist.
Bürgermeister Benjamin Koppe machte dazu deutlich, wie wichtig diese Handlungsfähigkeit für die Stadt ist. Er betonte, dass es von Anfang an darum ging, bei erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und bei Straftaten im Rahmen von Heimspielen reagieren zu können. Wenn die Mieterin, also die FCC Spielbetriebs GmbH, ihren Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, müsse die Stadt in solchen Situationen selbst eingreifen dürfen. Dieses Vorgehen dient dem Schutz aller Besucherinnen und Besucher, der eingesetzten Sicherheitskräfte sowie der städtischen Infrastruktur.
Sicherheit bei Großveranstaltungen hat oberste Priorität
Das Ernst Abbe Sportfeld ist nicht nur die sportliche Heimat des FC Carl Zeiss Jena, sondern auch ein Ort, an dem regelmäßig Großveranstaltungen mit tausenden Besucherinnen und Besuchern stattfinden. In einem solchen Umfeld haben Sicherheit und Ordnung eine herausragende Bedeutung. Jede Eskalation, jede Gewalttat und jede Sachbeschädigung kann nicht nur einzelne Personen gefährden, sondern auch das Ansehen der Stadt und des Vereins schädigen.

Durch das nun beendete Verfahren ist klargestellt worden, dass die Stadt Jena als Eigentümerin des Stadions nicht tatenlos zusehen muss, wenn es zu solchen Vorfällen kommt. Sie kann Hausverbote aussprechen und Maßnahmen ergreifen, um Gefahren abzuwehren. Diese rechtliche Klarheit schafft eine wichtige Grundlage für zukünftige Spiele und Veranstaltungen im Ernst Abbe Sportfeld.
Vorschlag zur Anpassung des Mietvertrages
Bereits Ende November hatte die Stadt Jena der FCC Spielbetriebs GmbH einen konkreten Vorschlag zur Ergänzung des bestehenden Mietvertrages unterbreitet. Ziel dieses Vorschlags ist es, das Hausrecht der Stadt als Eigentümerin einvernehmlich und abschließend zu regeln. Damit sollen für die Zukunft klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Handlungsgrundlage geschaffen werden, die von beiden Seiten akzeptiert wird.
Diese Vertragsänderung soll sicherstellen, dass es bei künftigen Veranstaltungen keine Unklarheiten mehr darüber gibt, wer in kritischen Situationen handeln darf und muss. Gerade bei Großveranstaltungen ist eine eindeutige Regelung wichtig, damit Sicherheitsmaßnahmen schnell und rechtssicher umgesetzt werden können.
Stadt erwartet konstruktive Zusammenarbeit
Bürgermeister Benjamin Koppe zeigte sich nach dem Ende des Rechtsstreits zuversichtlich, dass nun eine konstruktive Phase beginnen kann. Die Stadt gehe davon aus, dass die FCC Spielbetriebs GmbH im gemeinsamen Interesse an Rechtssicherheit und Sicherheit bei Großveranstaltungen bereit ist, den Mietvertrag entsprechend zu ergänzen und anzupassen.
Damit steht einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Verein nichts im Wege. Beide Seiten haben ein gemeinsames Ziel. Das Ernst Abbe Sportfeld soll ein sicherer Ort für Fans, Familien, Sportbegeisterte und alle Besucherinnen und Besucher sein. Das nun beendete Gerichtsverfahren hat die rechtlichen Grundlagen dafür klar und deutlich gestärkt.
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Info, Stadt Jena | Foto, Frank Liebold // Jenafotografx | Veranstaltungen im Eventkalender
















