Burgau wählt neuen Ortsteilbürgermeister am 22. Juni

René Hachmeister als einziger Kandidat zur Wahl

Am Sonntag, 22. Juni 2025, wählt der Jenaer Ortsteil Burgau einen neuen Ortsteilbürgermeister. Die Neuwahl ist nötig, da der bisherige Amtsinhaber Andreas Fehrle Anfang des Jahres unerwartet verstorben ist.

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Einziger Kandidat ist aktuell René Hachmeister, langjähriges Mitglied im Ortsteilrat und derzeit stellvertretender Ortsteilbürgermeister. Die Wahlberechtigten können ihm ihre Stimme geben oder eine andere wahlberechtigte Person aus Burgau handschriftlich auf den Stimmzettel setzen.

Stichwahl möglich am 6. Juli 2025

Erhält kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als 50 % der Stimmen, kommt es zu einer Stichwahl am Sonntag, 6. Juli 2025, zwischen den zwei bestplatzierten Bewerber*innen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger*innen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Burgau ihren Hauptwohnsitz haben. Rund 450 Bürger*innen sind zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wahllokal und Öffnungszeiten

Das Wahllokal befindet sich im Kindergarten Saaleknirpse, Göschwitzer Straße 23, und ist am Sonntag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die Auszählung beginnt ab 18:00 Uhr. Auch die Briefwahlstimmen werden im Wahllokal gezählt. Die Vorbereitung der Briefwahlauswertung startet bereits um 17:00 Uhr.

Burgau wählt neuen Ortsteilbürgermeister am 22. Juni. Symbolfoto via Pixabay
Burgau wählt neuen Ortsteilbürgermeister am 22. Juni. Symbolfoto via Pixabay

Briefwahl: Abgabe & Fristen im Überblick

Wahlbriefe können auf folgenden Wegen abgegeben werden:

  • Bis Freitag, 20. Juni, 18:00 Uhr: persönlich beim Fachdienst Bürgerdienste, Engelplatz 1

  • Bis Samstag, 21. Juni, 24:00 Uhr: im Fristenbriefkasten der Stadt Jena (Gerbergasse / Am Anger 15)

  • Am Wahltag, Sonntag, 22. Juni, bis 18:00 Uhr: in der Wahlzentrale der Bürgerdienste

Letzte Chance zur Briefwahl am Freitag

Wer noch Briefwahl beantragen möchte, kann dies am Freitag, 20. Juni, direkt bei den Bürgerdiensten tun und dort auch sofort wählen.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, sollte sich bis spätestens Samstag, 21. Juni, 12:00 Uhr melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

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