Keine Allgemeinverfügungen mehr an Jenas Schulen

Mehr Schnelltestkapazitäten werden bereitgestellt 

Der Jenaer Krisenstab reagiert nach der Umstellung der Quarantäneregeln in den Kitas nun auch auf die veränderte Situation in den Schulen. Ab Montag, den 14. März 2022 wird wie bei allen anderen positiv getesteten Personen eine Einzelquarantäne ausgesprochen. Kontaktpersonen können so weiterhin unter der Maßgabe am Präsenzunterricht teilnehmen, dass in den Folgetagen die Testfrequenz in den Schulen erhöht wird. Vorrübergehend noch ausgesprochene Allgemeinverfügungen für Kontaktpersonen gelten nur bis zum 14. März. 

Keine Allgemeinverfügungen mehr an Jenas Schulen, Symbolfoto Pixabay
Keine Allgemeinverfügungen mehr an Jenas Schulen, Symbolfoto Pixabay

„Test-to-stay“ Ansatz an Jenaer Schulen

Um diese erhöhte Präsenz der Schülerinnen und Schüler möglich zu machen, werden die Schulen in Abstimmung mit dem Schulamt von der Stadt mit zusätzlichen hochwertigen Testkits ausgestattet, damit in den Tagen nach Auftreten eines Infektionsfalls in den betroffenen Klassen auf tägliche Testungen umgestellt werden kann. Dieser »Test-to-stay«-Ansatz wird von den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts gestützt und so bereits in anderen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg flächendeckend angewandt. 

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In den Jenaer Kitas hat die Stadt Jena – als einzige Region in Thüringen – das PCR-Pooltestsystem etablieren können, das aufgrund seiner sehr hohen Genauigkeit bereits seit dieser Woche die Einführung eines Test-to-stay Ansatzes in der Omikron-Welle vertretbar machte. Durch die zusätzlichen hochwertigen Schnelltests in den Schulen kann dieser Ansatz ab der nächsten Woche auch auf die Schulen übertragen lassen. Wichtig ist hierbei sowohl bei den Kitas wie auch in den Schulen, dass die vorhandenen Testmöglichkeiten nach dem Auftreten von Infektionen auch unbedingt genutzt werden müssen, um einen möglichst sicheren Weiterbetrieb der Einrichtungen zu ermöglichen. 

Eltern können über Quarantäne für ihre Kinder entscheiden, Symbolfoto Frank Liebold, Jenafotografx
Eltern können über Quarantäne für ihre Kinder entscheiden, Symbolfoto Frank Liebold, Jenafotografx

Was ändert sich für Kontaktpersonen in Schulklassen?

Mit Vorliegen eines positiven PCR-Ergebnisses wird das betroffene Kind weiterhin selbst unmittelbar und auch ohne Bescheid in Quarantäne gesetzt. Alle weiteren symptomfreien Schüler/innen einer Klasse werden als enge Kontaktpersonen nicht mehr wie bisher durch Allgemeinverfügung in Quarantäne gesetzt, sondern erhalten die Möglichkeit, bei Teilnahme an dem in den Folgetagen erweiterten Testsystem die Einrichtung weiterhin zu besuchen. Die Testungen finden in den Schulen statt. Wichtig ist hierbei, dass neben den Tests eine Gesundheitsbeobachtung unerlässlich ist und die Kontaktpersonen mit Symptomen wie auch nach positiven Schnelltestergebnissen eine PCR-Testung erforderlich wird.

Eltern können über Quarantäne für ihre Kinder entscheiden – und erhalten Nachweise für Gehaltserstattungen

Wie auch in den Kitas können Eltern aber selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder die Klassen bei einem bestätigten Infektionsfall besuchen lassen wollen. Über das Ausfüllen des Kontaktformulars auf http://gesundheit.jena.de/de/kontaktperson besteht die Möglichkeit eine Quarantäneanordnung für Kinder, die nach dem Auftreten einer Infektion als Kontaktpersonen anzusehen sind, anzufordern. Hier muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass aufgrund des hohen Infektionsgeschehens bis zum Versand durch das Gesundheitsamt längere Zeit vergehen wird. Es wird deshalb darum gebeten, bei Bedarf die automatisch erzeugte Mail als Beleg für die Quarantäne zu nutzen. Auf dieser Basis können Entgeltersatzleistungen beantragt werden.

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Fotografik: Jenafotografx.de und Titelbild Pixabay