Hinweise für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen in Jena – Fragen und Antworten
Aufgrund der rasant steigenden Fallzahlen bittet der Fachdienst Gesundheit weiterhin um die aktive Mithilfe der Bevölkerung. Aktuell können keine Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt informiert werden. Auch positiv getestete Personen können aktuell nur zeitversetzt kontaktiert werden.
Positiv getestete Personen, die das Testergebnis über ihren Hausarzt oder eine Abstrichstelle erfahren, begeben sich bitte umgehend in Selbstisolation, auch wenn das Gesundheitsamt die positiven Fälle noch nicht persönlich informiert hat.
Fragen und Antworten für positiv getestete und Kontaktpersonen haben wir hier zusammengefasst:
Was soll ich tun, wenn ich positiv getestet wurde?
Begeben Sie sich umgehend in Selbstisolation.
Bitte informieren Sie mögliche Kontaktpersonen und teilen ihnen mit, dass auch diese sich in Selbstisolation begeben sollen.
Schicken Sie eine Liste Ihrer Kontaktpersonen mit den Kontaktdaten an das Gesundheitsamt unter gesundheitsamt@jena.de
Wann gilt man als Kontaktperson?
- Enger Kontakt (weniger als 1,5m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (med. Mund-Nasen-Schutz/ FFP2-Maske)
- Gespräch zwischen Kontaktperson und Fall (Face-to-face-Kontakt, unabhängig der Dauer) ohne adäquaten Schutz* oder direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret)
- Gleichzeitiger Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für mehr als 10 Minuten auch mit adäquatem Schutz*
*adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske
Gibt es hiervon Ausnahmen?
Sollten Sie geimpft oder genesen sein, dann gelten Sie nicht als enge Kontaktperson und müssen sich auch nicht isolieren/ in Quarantäne gehen. Einen Nachweis über die Impfung/ Genesung richten Sie bitte per Mail an gesundheitsamt@jena.de mit dem Betreff: Kontaktperson zu [Name].
Was sollte ich als Kontaktperson tun?
Bitte begeben Sie sich umgehend in Selbstisolation.
Was muss ich tun, wenn ich eine Quarantänebescheinigung, z.B. für meinen Arbeitgeber benötige?
Das Gesundheitsamt stellt aktuell Quarantänebescheide nur dann zu, wenn diese aktiv nachgefragt werden. Sollten Sie einen Nachweis benötigen, dann schreiben Sie bitte eine Mail an gesundheitsamt@jena.de
Was mache ich, wenn ich mich freitesten möchte, aber bis dahin noch nicht der offizielle Quarantänebescheid vorliegt?
Eine Freitestung aus der Quarantäne für Kontaktpersonen ist am 5. Tag per PCR-Test oder am 7. Tag per qualifiziertem Schnelltest möglich. Die Tests werden bezahlt, wenn der Nachweis für eine Quarantäne vorliegt. Dies kann z.B. in Form des Quarantänenachweises des Gesundheitsamtes oder in Form einer Allgemeinverfügung sein. Auch die Anzeige in der CoronaWarnApp, dass Sie Kontaktperson sind, wird akzeptiert. Sollte ein Nachweis nicht vorliegen, müssen die Tests eigenständig bezahlt werden.
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Symbolfoto: Pixabay