JENABONUS in Jena wird auf Opfer von Gewalttaten ausgeweitet
Der Stadtrat Jena hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 30. September 2026, die Neufassung der Richtlinie für den JENABONUS beschlossen. Damit erhält eine weitere Personengruppe Zugang zu den Vergünstigungen des Programms. Die neue Regelung betrifft Opfer von Gewalttaten, die nach dem Außerkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes zum 31. Dezember 2023 in das Leistungssystem des Sozialgesetzbuchs XIV (SGB XIV) überführt wurden.
Die Änderung tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft. Damit wird die bisherige Regelung des JENABONUS entsprechend erweitert.
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Opfer von Gewalttaten erhalten Zugang zum JENABONUS
Der JENABONUS unterstützt in Jena seit vielen Jahren einkommensschwache Haushalte. Das Angebot umfasst vergünstigte Eintritte sowie Zuschüsse zum Nahverkehr.
Bislang hatten Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XIV keinen Anspruch auf diese Leistungen. Mit der Neufassung der Richtlinie wird diese Personengruppe nun in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen.
Betroffen sind Opfer von Gewalttaten, die nach dem Außerkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes zum 31. Dezember 2023 in das Leistungssystem des SGB XIV überführt wurden.
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Neue Regelung gilt ab 1. Oktober 2026
Die vom Stadtrat beschlossene Neufassung der JENABONUS-Richtlinie tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können die von der Erweiterung betroffenen Personen die vorgesehenen Vergünstigungen des JENABONUS nutzen.
Mit der Anpassung reagiert die Stadt Jena auf die bisherige Ausgrenzung dieser Personengruppe aus dem Vergünstigungssystem. Die Neuregelung erweitert damit den Kreis der Menschen, die über den JENABONUS Unterstützung bei vergünstigten Eintritten und beim Nahverkehr erhalten können.

Informationen zur Beantragung des JENABONUS
Betroffene können sich auf der Website der Stadt Jena über die genauen Modalitäten und die Beantragung des JENABONUS informieren.
Weitere Informationen bietet die Stadt Jena auf der Seite „Jenabonus beantragen | Jena Service“.
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