Schulungen der Zensus-Erhebungsbeauftragten der Stadt Jena laufen auf Hochtouren – Stichtag der Datenerhebung ist der 15. Mai
derzeit werden die insgesamt 85 Erhebungsbeauftragen der Stadt Jena in vierstündigen Schulungen auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorbereitet. Die ersten 24 Erhebungsbeauftragten wurden erfolgreich geschult. Nach dem Zensus-Stichtag 15. Mai 2022 beginnen sie mit der Datenerhebung zu vereinbarten Befragungsterminen.
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In den Schulungen wurden die künftigen Interviewerinnen und Interviewer schriftlich verpflichtet das Statistikgeheimnis zu wahren und die Regelungen zum Datenschutz strengstens einzuhalten.
Wichtig zu wissen für diejenigen, die befragt werden:
- Alle Erhebungsbeauftragten können sich mit ihrem Ausweis als Erhebungsbeauftragte/r ausweisen.
- Die Erhebungsbeauftragten kontaktieren die auskunftspflichtigen Bürger immer schriftlich mit einem Schreiben zur Terminankündigung
- Die Erhebungsbeauftragten werden niemals um Einlass in die Wohnung bitten.
- Im Zweifelsfall kontaktieren Auskunftspflichtige bitte die Erhebungsstelle, um zu erfragen, ob es sich tatsächlich um eine/n Erhebungsbeauftragte/n handelt
- Kontakt Erhebungsstelle: 03641 49-4488, Zensus2022.ehst@jena.de
Die Angeschriebenen sind zur Auskunft verpflichtet. Die wichtigsten Informationen zur Zensus-Befragung:
Wie verläuft die Haushaltebefragung?
Im Rahmen der Haushaltebefragung wird nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Hierzu wurde eine Stichprobe von Wohnanschriften gezogen. Das Ergebnis dieser Stichprobe wird auf die gesamte Bevölkerung Jenas hochgerechnet. Die Auswahl der Wohnanschriften erfolgte auf Grundlage eines komplexen mathematischen Zufallsverfahrens. Es werden alle zum Stichtag an einer Stichprobenanschrift lebenden Personen ermittelt und befragt. Die Ergebnisse der Befragung werden über Erhebungsstellen der Städte und Landkreise an die Statistischen Landesämter übermittelt.
Stichtag für die statistischen Angaben ist der 15. Mai dieses Jahres. Danach kommen in den nächsten drei Monaten die ehrenamtlichen Helfer zur Befragung. Sie legitimieren sich mit einem Ausweis des Thüringer Landesamtes für Statistik und ihrem Personalausweis. Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich mit einem Schreiben an. Sollte der vorgeschlagene Termin nicht wahrgenommen werden können, können sie telefonisch um Terminverschiebung bitten. Die Telefonnummer der Erhebungsbeauftragten findet sich auf den Terminankündigungsschreiben. Ein ausgewählter Teil der Befragten wird zudem gebeten, per Internet auf einer gesicherten Seite weitere Fragen zu beantworten. Der Zugang erfolgt über einen Code, der von den Erhebungsbeauftragten übergeben wird. Wer keinen Internetzugang hat, kann den Fragebogen auch in der Erhebungsstelle Jena, Am Anger 28, oder schriftlich auf Papier beantworten.
Was wird gefragt?
Bei der Haushaltsbefragung werden unter anderem Angaben wie Name, Vorname, Alter, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen erbeten. Ziel ist es, die genaue Bevölkerungszahl zu ermitteln.
Wie erfolgen Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften?
In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ist aufgrund einer relativ hohen Fluktuation oder unzureichendem Meldeverhalten von überdurchschnittlich vielen veralteten und/oder unvollständigen Angaben in den Registern auszugehen. Deshalb findet hier eine Vollerhebung statt. Das heißt, es werden zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern Angaben erhoben. Eine Hochrechnung ist daher nicht notwendig. Die Interviewer werden Termine nach dem Stichtag zum 15. Mai, analog zur Haushaltebefragung – mit den Bewohnenden vereinbaren.
Wie erfolgt die Gebäude und Wohnungszählung?
Dafür erhalten alle Eigentümer oder Verwalter per Post einen Zugangscode für eine gesicherte Onlineseite mit dem Fragebogen, der beantwortet werden muss. Sollte kein Online-Zugang möglich sein, kann der Fragebogen auch schriftlich angefordert werden. Ziel ist aber, möglichst viele Antworten online zu erhalten, um die Daten effizient auswerten zu können
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Fotografik: Stadt Jena