Auch im Januar 2021 werden keine Gebühren für Außenbestuhlungen in Jena erhoben.

Für den Monat Januar 2021 wird allen Gastronomen, die eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen im Stadtgebiet Jena haben, die Sondernutzungsgebühr erlassen. Die Sondernutzungsgebühr wird für Januar 2021 nicht abgebucht bzw. soll nicht überwiesen werden.

Die Gastronomen müssen keinen Antrag für die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren stellen.

Info, Newsteam Stadt Jena

Fotografik, Dein-Jena.de