Jena erlässt allen Gastronomen, die eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen im Stadtgebiet Jena haben, die Sondernutzungsgebühr für den Monat November 2020.

Die Hilfe für die Restaurants, Cafés und Lokale ist unbürokratisch, die Gastronomen müssen keinen Antrag stellen. Die Sondernutzungsgebühr wird für November nicht abgebucht bzw. soll nicht überwiesen werden.

Keine Gebühren für Außenbestuhlungen im November für Gastronomen in Jena
Keine Gebühren für Außenbestuhlungen im November für Gastronomen in Jena

Mit dieser Entscheidung sollen alle Gastronomen, die ihre Lokalitäten aufgrund der ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO vom 2. November bis einschließlich 30. November 2020 für eine Außenbewirtschaftung schließen müssen, entlastet werden.

Info, Newsteam Stadt Jena

Fotografik, Dein-Jena.de Archiv (symbolisch)