Die Stadt Jena nimmt ab sofort Projektanträge für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms Familie eins99 (LSZ) für das Förderjahr 2021 entgegen. 

Seit 01.01.2019 wird das Landesprogramm »Solidarisches Zusammenleben der Generationen/ Familie eins99« (LSZ) in allen Thüringer Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Das Landesprogramm nimmt die Interessen der gesamten Familie in den Blick, will vorhandene Angebote für Familien stärken und neue Impulse setzen. Dabei sollen Projekte gefördert werden, die die Lebensbedingungen von Familien verbessern oder erhalten.

Gefördert werden können Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern. Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Investitionen können nicht bezuschusst werden. 

Der Projektantrag, die LSZ-Richtlinie der Stadt Jena sowie weitere Informationen stehen Ihnen im Serviceportal der Stadt Jena unter dem Stichwort »Landesprogramm LSZ« zur Verfügung.

Landesprogramm Familie eins99 (LSZ) für 2021 - Antragstellung in Jena möglich
Landesprogramm Familie eins99 (LSZ) für 2021 – Antragstellung in Jena möglich (Symbolfoto, Dein-Jena.de)


—> Antragsfrist ist der 20. November 2020.

 
Link zur Service-Seite der Stadt Jena mit den Antragsformularen:

https://service.jena.de/mittel-zur-umsetzung-familienunterstuetzender-massnahmen-beantragen

Info, Newsteam Stadt Jena