Stadt Jena plant neue Vorkaufsrechte für Wohnbauflächen

Die Stadt Jena will ihren Handlungsspielraum beim Erwerb von Flächen für den Wohnungsbau erweitern. Dazu wurden am 21. Mai 2026 mehrere Vorkaufsrechtssatzungen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit vorgestellt. Ziel der geplanten Regelungen ist es, langfristig mehr Flächen für den Wohnungsbau zu sichern und die Entwicklung bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen.

Die Satzungen sollen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Grundlage ist das Baugesetzbuch, das Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen ein besonderes Vorkaufsrecht einräumt. Damit könnte die Stadt künftig beim Verkauf ausgewählter Grundstücke anstelle privater Käufer in bestehende Kaufverträge eintreten.

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Wohnungsmarkt in Jena bleibt angespannt

Hintergrund der Initiative ist die seit Jahren angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in Jena. Die Nachfrage nach Wohnungen wächst kontinuierlich, während gleichzeitig nur wenige geeignete Flächen für Neubauten verfügbar sind.

Nach Angaben der Stadt verfügt Jena bislang über vergleichsweise geringe eigene Flächenreserven. Dadurch ist der kommunale Einfluss auf neue Wohnbauprojekte begrenzt. Mit den geplanten Satzungen soll sich das ändern.

Dirk Lange, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt, erklärt: „Jena braucht bezahlbaren Wohnraum und zugleich mehr Möglichkeiten, wichtige Flächen langfristig für die Stadtentwicklung zu sichern.“

Die Stadt verfolgt damit das Ziel, Wohnbaupotenziale schrittweise in kommunaler Verantwortung entwickeln zu können. Gleichzeitig sollen preisstabilisierende Effekte auf dem Wohnungsmarkt unterstützt werden.

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Vorkaufsrecht soll gezielt bei geeigneten Flächen gelten

Die geplanten Satzungen betreffen Gebiete mit besonderem Potenzial für Wohnungsbau. Dazu zählen Flächen mit guter Verkehrsanbindung, günstiger Lage oder Möglichkeiten für eine größere Zahl neuer Wohnungen.

Außerdem konzentriert sich die Stadt auf Bereiche, in denen komplizierte Eigentümerstrukturen eine Entwicklung bislang erschwert haben.

Das sogenannte „Paket 1“ umfasst folgende Gebiete:

  • Kapellendorfer Weg in Isserstedt
  • Bereich an der Talschule im Ortsteil Kernberge
  • An der Trebe in Wenigenjena
  • Mädertal in Jena-Süd
  • Closewitzer Straße in Jena-Nord

Die Satzungen bedeuten nicht, dass auf diesen Flächen unmittelbar gebaut wird. Sie schaffen zunächst eine rechtliche Grundlage, um bei zukünftigen Grundstücksverkäufen handeln zu können.

Wichtige Vorkaufsrechte für Wohnungsbau in Jena. Foto: Frank Liebold, Jenafotografx
Wichtige Vorkaufsrechte für Wohnungsbau in Jena. Foto: Frank Liebold, Jenafotografx

Kein automatischer Eingriff in Eigentumsrechte

Nach Angaben der Stadt greift ein Vorkaufsrecht ausschließlich dann, wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer ihre Grundstücke verkaufen möchten. Voraussetzung ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag.

Sobald die Stadt über einen Verkauf informiert wird, prüft sie innerhalb von drei Monaten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts erfüllt sind. Erst danach fällt eine Entscheidung über einen möglichen Ankauf.

Die Stadt betont, dass die Satzungen keine Enteignungen ermöglichen. Auch konkrete Bauprojekte oder Bebauungspläne werden damit noch nicht beschlossen.

Stattdessen soll die Regelung verhindern, dass geeignete Flächen vor allem aus spekulativen Gründen gehandelt werden. Überschreitet ein Kaufpreis den geltenden Bodenrichtwert deutlich, kann die Stadt den Preis unter bestimmten Voraussetzungen auf den tatsächlichen Verkehrswert begrenzen.

Teil des „Jenaer Baulandmodells Wohnen“

Die geplanten Satzungen sind Bestandteil des „Jenaer Baulandmodells Wohnen“, das der Stadtrat bereits 2024 beschlossen hatte. Das Modell soll die kommunale Wohnraumpolitik langfristig stärken und mehr Einfluss auf die Entwicklung neuer Wohngebiete ermöglichen.

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Stadt verschiedene wohnungspolitische Strategien und Leitlinien erarbeitet. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung bezahlbaren Wohnraums sowie Konzepte für nachhaltige Stadtentwicklung.

Die neuen Vorkaufsrechte gelten dabei als weiteres Instrument, um kommunale Gestaltungsmöglichkeiten zu erweitern.

Die Stadt Jena plant neue Vorkaufsrechte für Wohnbauflächen. Foto: Frank Liebold, Jenafotografx
Die Stadt Jena plant neue Vorkaufsrechte für Wohnbauflächen. Foto: Frank Liebold, Jenafotografx

Kommunale Immobilien Jena übernimmt mögliche Ankäufe

Sollte die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, erfolgt der Erwerb über den Eigenbetrieb Kommunale Immobilien Jena, kurz KIJ.

Über konkrete Bebauungspläne und mögliche Bauvorhaben entscheidet der Stadtrat erst in späteren Verfahren. Dabei sollen Bürgerinnen und Bürger ebenso beteiligt werden wie weitere Fachstellen und Interessengruppen.

Auch mögliche Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Infrastruktur sollen in den jeweiligen Planungsverfahren geprüft werden.

Stadtentwicklung und Wohnungsbau bleiben zentrale Themen

Die Entwicklung neuer Wohnbauflächen gehört weiterhin zu den wichtigsten kommunalpolitischen Themen in Jena. Die Stadt wächst seit Jahren und steht vor der Herausforderung, zusätzlichen Wohnraum bereitzustellen, ohne dabei Umwelt- und Klimaziele aus dem Blick zu verlieren.

Gleichzeitig gewinnt die Frage nach bezahlbarem Wohnraum zunehmend an Bedeutung. Viele Kommunen in Deutschland diskutieren derzeit über stärkere Eingriffsmöglichkeiten in den Grundstücksmarkt, um langfristig Einfluss auf Mietpreise und Stadtentwicklung nehmen zu können.

Mit den geplanten Vorkaufsrechtssatzungen verfolgt Jena einen Ansatz, der kommunale Steuerungsmöglichkeiten erweitern soll. Ob und in welchem Umfang die Stadt künftig tatsächlich von den Rechten Gebrauch macht, hängt jedoch von konkreten Grundstücksverkäufen und späteren politischen Entscheidungen ab.

Veröffentlichung im Kartenportal geplant

Nach einer möglichen Beschlussfassung sollen die Satzungen auf den Internetseiten der Stadt Jena veröffentlicht werden. Zusätzlich ist eine Darstellung der betroffenen Gebiete im städtischen Kartenportal vorgesehen.

Damit sollen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die geplanten Regelungen informiert werden.

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