Diskussion um Gartenareal an der Löbstedter Straße: Stadt Jena erläutert Planungen im Flächennutzungsplan

Die Stadt Jena informiert erneut über die Planungen zum neuen Flächennutzungsplan (FNP) und die darin enthaltenen Entwicklungsziele für das Gartenareal zwischen Wiesenstraße und Löbstedter Straße im Ortsteil Löbstedt. Anlass sind die öffentlichen Diskussionen, die im Rahmen des Ortsteilbesuchs von Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche am 8. Juni geführt wurden. Dabei standen insbesondere Fragen zur zukünftigen Nutzung der heute als Freizeit- und Erholungsgärten genutzten Flächen im Mittelpunkt.

Nach Angaben der Stadt ist das betreffende Areal im Entwurf des Flächennutzungsplans als potenzielle Gewerbefläche vorgesehen. Die Verwaltung betont zugleich, dass mit dieser Darstellung weder unmittelbares Baurecht geschaffen noch konkrete Bauvorhaben beschlossen werden. Ziel der aktuellen Information ist es, die Hintergründe der Planung darzustellen, Missverständnisse auszuräumen und die weiteren Verfahrensschritte zu erläutern.

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Flächennutzungsplan legt langfristige Entwicklungsziele fest

Der Flächennutzungsplan ist das zentrale Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung einer Kommune. Er beschreibt die beabsichtigte räumliche Entwicklung einer Stadt über einen längeren Zeitraum und stellt die Grundzüge der zukünftigen Bodennutzung dar.

Nach Angaben der Stadt Jena schafft der Flächennutzungsplan kein unmittelbares Baurecht für einzelne Grundstücke. Auch Enteignungen können daraus nicht abgeleitet werden. Konkrete rechtliche Voraussetzungen für eine spätere Bebauung entstehen erst durch nachfolgende Verfahren, insbesondere durch die Aufstellung eines Bebauungsplans.

In diesen gesetzlich geregelten Verfahren werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter sowie die Öffentlichkeit erneut beteiligt. Hinweise, Einwände und Anregungen können dann in die weiteren Entscheidungen einfließen.

Bereits während der Diskussionen in Löbstedt hatte Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche Befürchtungen widersprochen, wonach der Flächennutzungsplan bereits eine direkte Umsetzung von Bauvorhaben ermögliche.

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Ultimativ: Nirvana in the name of Cobain 19.09.2026 F-Haus Jena

Nirvana in the name of Cobain 19.09. F-Haus Jena. Gfx. F-Haus Jena
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Flächennutzungsplan bündelt bestehende Konzepte und Beschlüsse

Die Stadt verweist darauf, dass der Flächennutzungsplan keine isolierte Planung darstellt. Vielmehr führt er verschiedene Fachkonzepte und bereits gefasste Stadtratsbeschlüsse zusammen.

Dazu gehören unter anderem das Wohnbauflächenkonzept, das Arbeitsplatz- und Gewerbeflächenkonzept, das Gartenentwicklungskonzept sowie das Stadtklimakonzept. Diese Planungen wurden in Beteiligungsverfahren erarbeitet und anschließend vom Stadtrat beschlossen.

Der Flächennutzungsplan dient dazu, unterschiedliche Flächenansprüche für Wohnen, Gewerbe, Forschung, soziale Infrastruktur sowie Grün- und Freiräume gesamtstädtisch aufeinander abzustimmen. Die Stadt verfolgt dabei das Ziel, die vorhandenen Flächenressourcen langfristig und ausgewogen zu entwickeln.

Nach Angaben der Verwaltung werden durch die Darstellung einer Fläche im Flächennutzungsplan zunächst lediglich Entwicklungsmöglichkeiten gesichert. Ob und wann eine tatsächliche Nutzung erfolgt, hängt vom zukünftigen Bedarf und weiteren politischen Entscheidungen ab.

Diskussionen um Jenaer Kleingärten entlang der Löbstedter Straße. Foto: Illustration via KI
Diskussionen um Jenaer Kleingärten entlang der Löbstedter Straße. Foto: Illustration via KI

Gewerbefläche „Saalepark 3“ Bestandteil der Entwicklungsstrategie

Die Fläche südlich des Steinbachs in Löbstedt wurde bereits im Konzept „Arbeitsplatz- und Gewerbeflächenentwicklung Jena 2035“ berücksichtigt. Dieses Konzept wurde am 23. Februar 2022 durch den Stadtrat beschlossen.

Darin ist das Gebiet als Potenzialfläche „Saalepark 3“ für eine langfristige gewerbliche Entwicklung ausgewiesen. Mit der Aufnahme in den Flächennutzungsplan verfolgt die Stadt das Ziel, den künftigen Bedarf an Gewerbeflächen entlang der bestehenden Entwicklungsachse zwischen Bahnlinie und Wiesenstraße abzudecken.

Planerisch soll die Fläche die benachbarten Gewerbestandorte „Saalepark 2“ und „Löbstedt-Ost“ ergänzen. Darüber hinaus grenzt das Gebiet an das bestehende Gewerbegebiet „Camburger Straße Teil 2“ im Bereich Egelsee an.

Als weitere Standortvorteile nennt die Stadt die vorhandene Verkehrsanbindung sowie die Erreichbarkeit durch den öffentlichen Nahverkehr. Nach Einschätzung der Verwaltung entspricht die mögliche Entwicklung den Grundsätzen einer kompakten Stadtstruktur und dem Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“.

Zusätzlich ist entlang des Steinbachs die Entwicklung eines Grünzugs vorgesehen. Dieser soll eine Verbindung zwischen Löbstedt und der Saaleaue schaffen und öffentlich nutzbare Grünflächen ergänzen.

Gartenentwicklungskonzept benennt Fläche für mögliche Umnutzung

Die Stadt Jena verfügt nach eigenen Angaben über rund 580 Hektar Gartenflächen. Davon entfallen etwa 148 Hektar auf Kleingärten.

Im Gartenentwicklungskonzept, das der Stadtrat am 21. März 2024 beschlossen hat, wird lediglich ein begrenzter Teil dieser Flächen für eine mögliche bauliche Entwicklung vorgesehen. Betroffen sind insbesondere Gartenflächen innerhalb des bebauten Stadtgebiets mit günstigen topografischen und infrastrukturellen Voraussetzungen.

Die Gärten entlang der Löbstedter Straße gehören zu den im Konzept benannten Bereichen, die langfristig für eine andere Nutzung vorgesehen werden können. Die Stadt weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelt.

Kleingärten Löbstedter Straße: Klarheit zum Flächennutzungsplan. Foto: Illustration via KI
Kleingärten Löbstedter Straße: Klarheit zum Flächennutzungsplan. Foto: Illustration via KI

Stadt sieht wirtschaftliche Entwicklung und persönliche Interessen gleichermaßen

Nach Darstellung der Verwaltung besitzen die betroffenen Gartenflächen für viele Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Pächterinnen und Pächter eine hohe persönliche, familiäre und soziale Bedeutung. Die Stadt erkennt diese Bedeutung ausdrücklich an.

Gleichzeitig verweist sie auf die Aufgabe von Stadtrat und Verwaltung, die Entwicklung der gesamten Stadt zu berücksichtigen. Dazu gehören nach Auffassung der Stadt auch ausreichend Flächen für Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Im Rahmen der Abwägung unterschiedlicher Interessen stehen den Freizeit- und Erholungsfunktionen der Gärten öffentliche Belange gegenüber. Dazu zählt insbesondere die Sicherung von Gewerbeflächen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Jenas.

Die Diskussionen in Löbstedt zeigen die Bedeutung dieses Themas für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Mit den aktuellen Informationen möchte die Stadt Transparenz schaffen und verdeutlichen, dass über mögliche konkrete Entwicklungen erst in späteren Planungsverfahren entschieden wird. Bis dahin bleiben Beteiligungsmöglichkeiten und öffentliche Diskussionen fester Bestandteil des weiteren Prozesses.

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