dotsource Campus Jena: 48 zusätzliche Wohnungen geplant – Stadt Jena lädt erneut zur Beteiligung ein

Im geplanten dotsource Campus in der Saalbahnhofstraße in Jena sollen künftig 48 zusätzliche Wohnungen entstehen. Dafür sollen die beiden obersten Etagen des bislang als Sockelgebäude geplanten Komplexes nicht wie bisher vorgesehen für Büroflächen genutzt werden, sondern für Wohnungen. Grundlage für die Änderung ist die seit Oktober 2025 geltende neue Regelung des sogenannten „Bauturbos“. Bevor die Stadt Jena über ihre Zustimmung zu der geänderten Planung entscheidet, können Bürgerinnen und Bürger erneut Stellung nehmen.

Die öffentliche Beteiligung läuft von Montag, 10. August, bis einschließlich Freitag, 21. August 2026. Während dieser Zeit können die geänderten Planungsunterlagen einschließlich teilweise aktualisierter Gutachten eingesehen und Stellungnahmen zum Vorhaben abgegeben werden.

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dotsource Campus soll mehr Wohnraum erhalten

Mit der Änderung der bisherigen Planung soll das Verhältnis zwischen Büro- und Wohnflächen im geplanten dotsource Campus angepasst werden. Vorgesehen ist, die beiden obersten Etagen des Sockelgebäudes künftig nicht als Büroflächen, sondern für insgesamt 48 Wohnungen zu nutzen.

Möglich wird die Änderung durch die Anwendung geänderter gesetzlicher Vorschriften. Der sogenannte „Bauturbo“ soll es ermöglichen, zusätzlichen Wohnraum schneller zu schaffen, wenn ein Vorhaben vom bislang geltenden Baurecht abweicht.

Für die geplante Änderung des dotsource Campus ist eine Zustimmung der Stadt erforderlich. Vor dieser Entscheidung gibt die Stadt Jena der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit, die geänderten Planungen zu prüfen und Hinweise oder Anregungen einzureichen.

Öffentliche Beteiligung läuft bis zum 21. August

Die Beteiligung beginnt am 10. August 2026 und endet am 21. August 2026. Die vollständigen Unterlagen zum geänderten Vorhaben stehen während dieses Zeitraums online auf der Internetseite der Stadt Jena zur Verfügung.

Die Unterlagen sind auf www.jena.de unter folgendem Bereich zu finden:

Rathaus & Service → Rathaus → Stadtverwaltung → Ausschreibungen & Auslegungen

Neben der digitalen Einsichtnahme besteht die Möglichkeit, die Planungsunterlagen vor Ort einzusehen. Dafür können Interessierte das Verwaltungsgebäude Am Anger 26, 2. Etage, aufsuchen.

Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:

  • Montag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

Damit stehen sowohl die digitale als auch die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen zur Verfügung.

Fragen zur Planung können mit der Stadt besprochen werden

Wer Fragen zu den Unterlagen hat oder die geänderte Planung gemeinsam mit der Stadt erörtern möchte, kann zusätzlich einen Termin vereinbaren.

Für die Terminvereinbarung steht der Fachdienst Stadtplanung telefonisch unter 03641 / 49-5202 zur Verfügung. Alternativ kann eine Anfrage per E-Mail an fd-stadtplanung@jena.de gesendet werden.

Die Möglichkeit zum persönlichen Austausch ergänzt damit die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen. Interessierte können vor einer Stellungnahme offene Fragen zur geänderten Planung klären und sich mit den vorliegenden Unterlagen auseinandersetzen.

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Stellungnahmen zum dotsource Campus bis 21. August möglich

Bis einschließlich 21. August 2026 können Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahme zur geplanten Änderung bei der Stadtverwaltung Jena einreichen.

Für die schriftliche Abgabe gilt folgende Anschrift:

Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Stadtplanung
Postfach 100 338
07703 Jena

Stellungnahmen können außerdem elektronisch per E-Mail an fd-stadtplanung@jena.de übermittelt werden.

Bei einer schriftlichen Einsendung ist das Datum des Poststempels für die fristgerechte Abgabe maßgeblich.

Die Beteiligung ermöglicht es der Öffentlichkeit damit, sich konkret mit der vorgesehenen Änderung auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die beiden obersten Etagen des Sockelgebäudes künftig genutzt werden sollen und welche Hinweise sich aus den vorliegenden Planungsunterlagen ergeben.

Was der „Bauturbo“ mit der Änderung zu tun hat

Die Grundlage für die erneute Beteiligung bildet eine neue Regelung im Baugesetzbuch, die seit Oktober 2025 gilt. Der sogenannte „Bauturbo“ soll zusätzliche Möglichkeiten schaffen, Wohnraum schneller zu realisieren, wenn ein geplantes Vorhaben vom bislang geltenden Baurecht abweicht.

Beim dotsource Campus wird diese Möglichkeit genutzt, um die bisher vorgesehene Nutzung der beiden obersten Büroetagen zu verändern. Statt Büroflächen sollen dort künftig 48 Wohnungen entstehen können.

Die Änderung bedeutet damit nicht lediglich eine Anpassung einzelner Details der Planung. Vorgesehen ist vielmehr eine veränderte Nutzung eines Teils des geplanten Gebäudes. Weil dafür eine Zustimmung der Stadt erforderlich ist, wird die Öffentlichkeit vor der Entscheidung erneut beteiligt.

dotsource Campus: Zusätzliche Wohnungen - Bürgerbeteiligung. Fotografik: Illustration via KI
dotsource Campus: Zusätzliche Wohnungen – Bürgerbeteiligung. Fotografik: Illustration via KI

Bürgerbeteiligung schafft Gelegenheit für Hinweise

Die erneute Beteiligung gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die aktualisierten Planungsunterlagen einzusehen und ihre Hinweise zum geänderten Vorhaben einzureichen.

Neben den eigentlichen Planungsunterlagen stehen teilweise aktualisierte Gutachten zur Verfügung. Die Stadt stellt damit die Informationen bereit, die für die Auseinandersetzung mit der geplanten Änderung erforderlich sind.

Wer sich beteiligen möchte, sollte die Frist bis 21. August 2026 beachten. Stellungnahmen können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Für Fragen und zur gemeinsamen Erörterung der Planung kann außerdem ein Termin mit dem Fachdienst Stadtplanung vereinbart werden.

Entscheidung über die Änderung steht noch aus

Mit der öffentlichen Beteiligung ist die Änderung der bisherigen Planung noch nicht abschließend beschlossen. Die Stadt Jena sammelt zunächst Stellungnahmen zur vorgesehenen Anpassung und ermöglicht der Öffentlichkeit die Einsicht in die entsprechenden Unterlagen.

Im Mittelpunkt steht dabei die geplante Umwandlung der beiden obersten Büroetagen des Sockelgebäudes in 48 zusätzliche Wohnungen. Grundlage ist die neue gesetzliche Regelung des „Bauturbos“.

Weitere Informationen zur Beteiligung, zur Abgabe von Stellungnahmen und zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Stadt Jena sowie in der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 31/2026 zu finden.

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