Wir sind die Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte und Bundesarbeitsgemeinschaft kritisieren neuen Gesetzentwurf in Thüringen
Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) sprechen sich gegen einen neuen Gesetzentwurf im Thüringer Landtag aus. Nach ihrer Einschätzung würde die geplante Gesetzesänderung die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter aufheben und damit bestehende Gleichstellungsstrukturen erheblich schwächen. Beide Organisationen sehen darin Auswirkungen auf die kommunale Gleichstellungsarbeit, den Schutz vor Benachteiligung sowie die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags.
Aus Sicht der Gleichstellungsbeauftragten steht dabei nicht die Zukunft einzelner Stellen im Mittelpunkt. Vielmehr gehe es um die Fortführung einer gesetzlich verankerten Aufgabe, die Frauen, Familien, Alleinerziehende sowie Menschen unterstützt, die von Benachteiligung oder Gewalt betroffen sind. Die Organisationen appellieren deshalb an die demokratischen Fraktionen des Thüringer Landtags, die gesetzlichen Grundlagen kommunaler Gleichstellungsarbeit beizubehalten.
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Landesarbeitsgemeinschaft verweist auf die praktische Bedeutung der Gleichstellungsarbeit
In einer gemeinsamen Erklärung beschreiben die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ihre tägliche Arbeit in den Städten und Gemeinden Thüringens. Dazu gehören unter anderem die Beratung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die Unterstützung Alleinerziehender, die Vernetzung bestehender Hilfsangebote sowie die Förderung von Chancengleichheit in den Kommunen.
Nach Angaben der Landesarbeitsgemeinschaft stehen die Beschäftigten in engem Kontakt mit den Menschen vor Ort und kennen deren individuelle Lebenssituationen. Die Gleichstellungsarbeit werde deshalb als unmittelbarer Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge verstanden.
In ihrem Statement heißt es:
„Unsere Arbeit ist keine Ideologie. Sie ist gelebte Verantwortung.“
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten kritisieren zugleich, dass sie ihre gesetzlich verankerte Aufgabe zunehmend öffentlich rechtfertigen müssten. Zeit, die für diese Debatten aufgewendet werde, fehle nach ihrer Einschätzung bei der Beratung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.
Zweiter Gesetzentwurf innerhalb weniger Monate
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen bewertet die aktuelle Entwicklung kritisch. Nach Angaben der BAG handelt es sich bereits um den zweiten Versuch innerhalb weniger Monate, die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter in Thüringen aufzuheben.
Während ein erster Gesetzentwurf nach Angaben der Organisation im Frühjahr keine Mehrheit gefunden habe, liege nun erneut ein entsprechender Entwurf vor. Dieser begründe die geplante Änderung unter anderem mit Haushaltszwängen, der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Möglichkeit freiwilliger Gleichstellungsmaßnahmen.
Nach Auffassung der BAG greifen diese Begründungen zu kurz und würden weder den gesetzlichen Auftrag noch die tatsächlichen Aufgaben kommunaler Gleichstellungsarbeit angemessen berücksichtigen.
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BAG widerspricht dem Haushaltsargument
Die Bundesarbeitsgemeinschaft weist die Darstellung zurück, kommunale Gleichstellungsbeauftragte seien vor allem ein Kostenfaktor. Nach ihrer Darstellung übernehmen sie gesetzlich festgelegte Aufgaben und leisten konkrete Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen.
Dazu zählen unter anderem:
- Beratung bei Diskriminierung und Benachteiligung
- Unterstützung von Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
- Vermittlung in bestehende Hilfesysteme
- Mitwirkung an kommunalen Planungsprozessen
- Förderung sicherer öffentlicher Räume
- Begleitung kommunaler Netzwerke
- Unterstützung bei der Einwerbung von Fördermitteln
Nach Einschätzung der BAG könnten durch den Abbau entsprechender Strukturen langfristig höhere Folgekosten entstehen, etwa wenn Präventionsangebote geschwächt oder Fördermittel nicht mehr genutzt würden.

Verfassungsrechtliche Einordnung der Gleichstellungsarbeit
Besonders kritisch bewertet die Bundesarbeitsgemeinschaft die Annahme, Kommunen könnten ihren Gleichstellungsauftrag auch ausschließlich durch freiwillige Maßnahmen erfüllen.
Zur Begründung verweist die Organisation auf ein von ihr beauftragtes Rechtsgutachten von Professorin Dr. Ulrike Lembke. Dieses komme zu dem Ergebnis, dass der Staat nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes verpflichtet sei, wirksame und institutionell abgesicherte Strukturen zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung bereitzustellen.
Nach Darstellung der BAG reiche es deshalb nicht aus, die Einrichtung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter dem freien Ermessen der Kommunen zu überlassen. Gerade unter finanziellen Sparzwängen bestehe die Gefahr, dass freiwillige Angebote unterschiedlich ausgestaltet oder vollständig aufgegeben würden.
Dadurch könnten sich nach Einschätzung der Organisation erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Kommunen entwickeln.
Gleichstellungsarbeit als Bestandteil kommunaler Entwicklung
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten betonen, dass ihre Tätigkeit zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens berührt. Dazu gehören soziale Beratung, kommunale Planung, Familienpolitik, Gewaltprävention sowie die Förderung gleichberechtigter Teilhabe.
Darüber hinaus begleiten sie kommunale Projekte, arbeiten mit sozialen Einrichtungen zusammen und unterstützen Netzwerke, die Hilfsangebote koordinieren. Nach Auffassung der Landesarbeitsgemeinschaft trägt diese Arbeit zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Entwicklung lebenswerter Kommunen bei.
Die Organisationen sehen deshalb einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen funktionierenden Gleichstellungsstrukturen und der Leistungsfähigkeit kommunaler Verwaltungen.
Appell an den Thüringer Landtag
Abschließend richten sowohl die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen einen Appell an die Abgeordneten des Thüringer Landtags.
Die BAG erklärt:
„Gleichberechtigung ist kein freiwilliges kommunales Angebot. Sie ist ein Verfassungsauftrag. Wer ihre institutionellen Grundlagen beseitigen will, stellt die verbindliche Umsetzung eines Grundrechts in Frage.“
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten betonen ihrerseits, dass sie ihre Arbeitszeit für die Unterstützung von Menschen nutzen möchten, anstatt die Existenz ihrer gesetzlichen Aufgaben immer wieder verteidigen zu müssen. Nach ihrer Auffassung dient eine verbindlich geregelte Gleichstellungsarbeit der Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots des Grundgesetzes sowie der Stärkung demokratischer Strukturen in den Kommunen.
Weiterführende Informationen:
- Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Thüringen: https://www.gleichstellung-thueringen.de/
- Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen: https://www.frauenbeauftragte.org/
- Thüringer Landtag: https://www.thueringer-landtag.de/
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Art. 3): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
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