Stadt Jena äußert sich zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera zu Heimspielen des FC Carl Zeiss Jena

Das Verwaltungsgericht Gera hat im Eilverfahren über den Auflagenbescheid für die Heimspiele des FC Carl Zeiss Jena in der Saison 2026/2027 entschieden. Für Spiele mit erhöhtem Risiko soll künftig bei Kapazitätsreduzierungen die verbandsrechtliche Grenze von 90 Prozent des zugelassenen Fassungsvermögens der Stehplatzbereiche gelten, bislang lag sie bei etwa 80 Prozent. Die Stadt Jena kündigte an, die verfahrens- und begründungsbezogenen Anforderungen des Gerichts vollständig umzusetzen und künftig einzelfallbezogen zu entscheiden.

Hintergrund: Kompromiss von 2018

Nach Einschätzung der Stadt Jena ist die eigentliche Bedeutung des Beschlusses weniger die neue Kapazitätsgrenze als die rechtliche Klärung der Frage, wo die aktive Fanszene im Stadion untergebracht wird. Die heutige Platzierung auf der Südtribüne geht auf einen früheren Kompromiss zwischen Sicherheitsbehörden, Stadionbetreiber und Fanszene zurück. Der Stadtrat hatte mit einem Beschluss vom 14. November 2018 ursprünglich eine möglichst weitgehende räumliche Trennung vorgesehen: Gästefans im Süden, die aktive Heimfanszene im Norden des Stadions. Die spätere Rückkehr der aktiven Fanszene in den Südbereich beruhte laut Stadt Jena auf einem gemeinsam getragenen Grundkonsens über die besonderen Sicherheitsbedingungen dieser Lösung.

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Jena Tourist-Information ab 31. August wieder geöffnet. Foto: Karoline Krampitz // JenaKultur
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Verfahren und Aussagen vor Gericht

Das Verfahren gegen die Stadt Jena wurde vereinsseitig durch den Vizepräsidenten des FC Carl Zeiss Jena, Rechtsanwalt Tom Hilliger, geführt. Seine Kanzlei vertritt die FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH als Prozessbevollmächtigte. Das Gericht befragte beide Seiten ausdrücklich zur Frage der Blockzuweisung. Übereinstimmend erklärten Stadt und Verein, dass es keine Zusage, keinen Vertrag und keine sonstige rechtsverbindliche Erklärung gibt, nach der der aktiven Heimfanszene der Block N in der Südkurve fest vorzuhalten wäre.

Das Gericht stellte dazu fest, dass das Interesse am Belegen eines bestimmten Stadionblocks über die allgemeine Handlungsfreiheit hinaus keine rechtlich geschützte Position darstellt. Eine gefahrenreduzierende Verlegung der aktiven Fanszene sei, sofern sie im Einzelfall auf Grundlage einer zureichenden Gefahrenprognose erforderlich wird, gegenüber einer Kapazitätsbegrenzung das mildere Mittel.

Stadt Jena äußert sich zu Gerichtsbeschluss zu Heimspielen des FC Carl Zeiss Jena. Foto: Frank Liebold Fotografie
Stadt Jena äußert sich zu Gerichtsbeschluss zu Heimspielen des FC Carl Zeiss Jena. Foto: Frank Liebold Fotografie

Folgen für künftige Sicherheitsprüfungen

Für die Sicherheitsbehörden ergibt sich aus dem Beschluss eine veränderte Prüfreihenfolge. Erzeugt die unmittelbare Nachbarschaft zweier verfeindeter aktiver Fanszenen auf derselben Tribüne – bislang getrennt durch einen etwa 50 Meter breiten Pufferblock – das Eskalationsrisiko, soll künftig nicht in erster Linie die Zuschauerzahl gesenkt, sondern der Abstand zwischen den Fanszenen vergrößert werden.

Die Stadt Jena kündigte an, für jedes Risikospiel eine dokumentierte, einzelfallbezogene Gefahrenprognose zu erstellen und den Verein zuvor förmlich anzuhören. Ergibt diese Prüfung, dass die räumliche Nähe der maßgebliche Risikofaktor ist, kann die Verlegung der aktiven Heimfanszene in einen deutlich weiter vom Gästebereich entfernten Stadionbereich angeordnet werden. In diesem Fall könnte die Südtribüne nach Angaben der Stadt Jena deutlich höher ausgelastet werden als bisher.

Stellungnahme des Bürgermeisters

Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Benjamin Koppe äußerte sich zu dem Beschluss:

„Der bisherige Weg hat allen Seiten etwas abverlangt: der Polizei, dem Stadionbetreiber, der Stadt und auch der Fanszene. Genau deshalb hat er über Jahre gehalten. Dass die Vereinsführung ihn aufgekündigt hat, bedauere ich sehr. Vor Gericht hat der Verein nun selbst erklärt, dass es keinen Anspruch auf einen bestimmten Block gibt. Das ist die eigentliche Botschaft dieses Beschlusses. Wer die volle Kapazität für Risikospiele fordert, kann sie bekommen, aber eben nicht mit aktiver Fanszene fünfzig Meter neben dem Gästeblock.”

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